Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben
подано 15.06.2016 на сесії «Sommersession 2016»Перша палата: Рада кантонівErledigt (24.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 20.09.2016Рада кантонівAnnahme
- 08.03.2017Національна радаAnnahme
- 10.05.2022Національна радаAbschreibung
- 10.05.2022Національна радаIm Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 21.019.
- 28.02.2023КомісіяIm Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 21.019.
- 28.02.2023Рада кантонівKeine Abschreibung
- 21.09.2026Рада кантонівAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
- 24.09.2026Національна радаAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer zu unterbreiten, sodass von Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern sie zur Erfüllung grundlegender gesetzlicher Aufgaben ausgerichtet werden. Solche Aufgaben sind beispielsweise die Pflege von Schutzwäldern oder der Betrieb der Feuerwehr zur Strassenrettung auf Bundesstrassen (zur Erfüllung dieser Aufgabe leitet der Bund Mittel an den Kanton und dieser weiter an eine Gemeinde oder an eine Organisation, an der keine oder nicht nur Gemeinwesen beteiligt sind). Ob die Finanzierung dieser Aufgaben aufgrund von Gesetzesbestimmungen oder von Programm- oder Leistungsvereinbarungen erfolgt, soll keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung haben. Dabei dürfen Gemeinwesen gegenüber privaten Anbietern nicht privilegiert behandelt werden.
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Позиція Федеральної ради
Die Abgrenzung der nichtsteuerbaren Subventionen von den steuerbaren Leistungsverhältnissen gibt bei der Mehrwertsteuer seit Jahren zu Diskussionen Anlass. Insbesondere dort, wo der Gesetzgeber ein Gemeinwesen zur Erfüllung einer Aufgabe verpflichtet und dieses Gemeinwesen die Aufgabe auf ein anderes Gemeinwesen oder einen Privaten überträgt und dafür eine Abgeltung bezahlt, liegt gemäss geltender Praxis und Rechtsprechung regelmässig ein steuerbares Leistungsverhältnis (Outsourcing) vor, obwohl es sich aus vergaberechtlicher Sicht um eine Subvention und nicht um einen Leistungseinkauf handelt.
Der Bundesrat ist bereit, eine Anpassung der Mehrwertsteuergesetzgebung in diesem Bereich vorzunehmen, wobei der Fächer möglicher Lösungen weit zu öffnen ist. Ein Vernehmlassungsverfahren ist unumgänglich. Zudem muss sichergestellt sein, dass Gemeinwesen gegenüber Privaten nicht privilegiert werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 24.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
