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Парламент / Справи / 24.3250

24.3250MotionEDIзавершена

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abschaffen

подано 14.03.2024 на сесії «Frühjahrssession 2024»Перша палата: Національна радаErledigt (20.03.2026)

StaatspolitikMenschenrechte

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 20.03.2026КомісіяAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus abzuschaffen.

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Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) zeichnet sich seit Jahren durch ihre einseitige und parteiische Haltung aus.

Importierter Rassismus und Antisemitismus werden regelmässig totgeschwiegen. Die EKR schweigt im Übrigen auch zu dem äusserst brutalen antisemitischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund, den ein 15-jähriger eingebürgerter Jugendlicher tunesischer Herkunft am 2. März 2024 in Zürich gegen einen jüdischen Bürger verübt hat.

Im Gegenzug beglückwünschte dieselbe Kommission die Fondazione per le processioni storiche (Stiftung für historische Umzüge) von Mendrisio zu ihrem (später vorübergehend rückgängig gemachten) Beschluss, die schwarze Gesichtsbemalung der die Mauren darstellenden Personen zu verbieten.

Diese jüngsten Beispiele - nur zwei von zahlreichen anderen - zeigen, dass die EKR in ihrem Handeln nicht objektiv ist, sondern lediglich ein Instrument zur Förderung einer mit öffentlichen Geldern finanzierten einwanderungs. und islamfreundlichen, linkslastigen und woken Einwanderungspolitik ist.

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Die Schweiz hat sich 1995 mit dem Beitritt zum UNO-Abkommen zur Eliminierung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) dazu verpflichtet «mit allen geeigneten Mitteln eine Politik der Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu verfolgen, das Verständnis unter allen Rassen zu fördern und rassendiskriminierende Handlungen zu unterlassen, unter Strafe zu stellen und zu ahnden». Damit einher ging die Einführung entsprechender rechtlicher Grundlagen (art. 261bis Strafgesetzbuch [StGB; SR 311.00] und art. 171c Militärstrafgesetz [MStG; SR 321.0]) und die Schaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR). Seither erfüllt die EKR ihr bundesrätliches Mandat durch Analyse und Berichterstattung, Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen, Rechtsberatung und Dokumentation der Rechtspraxis bezüglich Artikel 261bis StGB sowie durch die Beratung des Bundesrates und anderer Behörden. Damit hat die EKR in den letzten 25 Jahren einen massgeblichen Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus in der Schweiz geleistet. Die Kommission ist ausgewogen nach Interessensgruppen (jüdische Gemeinschaft, Muslime, Gewerkschaft, Arbeitgeber, Kirche, Bildung) Geschlecht, Sprache, Regionen und Altersgruppen zusammengesetzt. Zum vom Motionär spezifisch erwähnten tätlichen Angriff auf einen jüdischen Mann am 2. März in Zürich hat die EKR am 8. März eine Stellungnahme auf ihrer Website veröffentlicht und den Angriff aufs Schärfste verurteilt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.