Risikomanagement des Bundes
подано 26.09.2024 на сесії «Herbstsession 2024»Перша палата: Національна радаErledigt (02.10.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 02.10.2026КомісіяAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei, um ein neues Risiko «Fehleranfälliger Umgang des Bundes mit problematischen Stoffen» im bestehenden Risikomanagement des Bundes einzuführen.
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Обґрунтування
Unter Risiko werden Ereignisse und Entwicklungen verstanden, die mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit eintreten und wesentliche negative finanzielle und negative nichtmonetäre Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele und die Erfüllung der Aufgaben der Bundesverwaltung haben.
Die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat untersucht, wie der Bund mit problematischen Stoffen umgeht. Konkret untersuchte sie den Umgang mit Asbest, Radium, Quecksilber, PCB, Dioxinen und PFAS. Die untersuchten Stoffe sind gesundheitsschädigend, das heisst, meist krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend.
Die Erfahrung mit dem Radon zeigt, dass der Bund die notwendigen Sanierungsmassnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme durchführen muss und dass eine Kostenüberwälzung auf die ursprünglichen Verursachenden und die heutigen Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Liegenschaften kaum in Frage kommt. Folglich liegt die Verantwortung für die Übernahme der Kosten für die Sanierung hauptsächlich beim Bund. In ihrem Bericht stellt die EFK fest, dass der Bund keinen Überblick darüber hat, wo welche problematischen Stoffe in welchen Konzentrationen in Böden, Gewässern und Gebäuden vorkommen. Es fehlen Grundlagen, um das Ausmass des Vorkommens von problematischen Stoffen in der Umwelt und im Menschen umfassend festzustellen. Der Bund kann das aus der Verfassung abgeleitete Vorsorgeprinzip somit nur unzureichend umsetzen. Sowohl finanzielle als auch politische Risiken sind damit verbunden.
Die Aufnahme eines neuen Risikos soll es ermöglichen, die Analyse und Überwachung der Situation sicherzustellen, die Massnahmen zur Risikoprävention und die Koordination zwischen allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundesebene zu organisieren und schliesslich ein geeignetes Notfall- und Krisenmanagement zu konzipieren.
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Позиція Федеральної ради
Das Schweizer Chemikalienrecht ist weitgehend mit dem EU-Chemikalienrecht abgestimmt. Es wird regelmässig im autonomen Nachvollzug aktualisiert und stellt die Gewährleistung des gleichen Schutzniveaus wie in der EU sicher.
Im Umweltrecht werden für relevante Schadstoffe Grenzwerte festgelegt und regelmässig überprüft. Die Umweltbeobachtung erfolgt mit diversen Messnetzen.
Im erwähnten Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) werden für künftige Herausforderungen neue Ansätze vorgeschlagen, insbesondere wenn neue Erkenntnisse über Verbreitung und Auswirkungen zu bestimmten Stoffen und Stoffgruppen gewonnen werden. Die Empfehlungen werden nun von den betroffenen Bundesämtern vertieft geprüft und priorisiert, speziell vor dem Hintergrund der limitierten verfügbaren Ressourcen. Diese Prüfung kann im Rahmen der bestehenden Prozesse erfolgen.
Angesichts der vorstehenden Ausführungen sind ein zusätzlicher Bericht oder eine entsprechende Massnahme im Risikomanagement Bund nicht erforderlich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
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Пропозиція Федеральної ради
Ablehnung
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 06.10.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
