Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren
подано 09.09.2025 на сесії «Herbstsession 2025»Перша палата: Рада кантонівÜberwiesen an den Bundesrat (18.06.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 09.12.2025Рада кантонівAnnahme
- 18.06.2026Національна радаAnnahme
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um missbräuchliche Einsprachen zu sanktionieren. Einsprecherinnen und Einsprecher, die ohne schutzwürdiges Interesse oder in erkennbar rechtsmissbräuchlicher Absicht handeln, sollen künftig zu einer Kostenübernahme und gegebenenfalls zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden können. Der Bundesrat soll darlegen, wie entsprechende Regelungen im Raumplanungsgesetz (RPG) oder in anderen einschlägigen Bundesgesetzen verankert werden können, ohne die legitimen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung zu beeinträchtigen.
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Обґрунтування
Die heutige Rechtslage ermöglicht es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigt deutlich, dass Einsprachen der häufigste Grund für Verzögerungen und Projektabbrüchen im Wohnungsbau sind. Die Folgen sind höhere Baukosten, eine abnehmende Bautätigkeit und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit.
Besonders problematisch ist, dass Einsprachen nicht selten weniger dem Schutz öffentlicher Interessen dienen, sondern der Durchsetzung privater Vorteile oder gar als Druckmittel eingesetzt werden. Während Bauherrschaften und Investoren erhebliche Risiken tragen, bleiben Einsprecherinnen und Einsprecher in der Regel ohne rechtliche oder finanzielle Konsequenzen.
Die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei offensichtlich missbräuchlichen Einsprachen schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen.
Die konkrete Durchführung von Baubewilligungsverfahren liegt zwar in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist jedoch gemäss Art. 75 BV befugt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Er kann daher im Raumplanungsgesetz (RPG) verbindliche Leitplanken zu Einsprachelegitimation und den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorsehen. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Verfahrensbestimmungen innerhalb dieses Rahmens auszugestalten.
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat ist bereit, die bestehenden Möglichkeiten zur Sanktionierung von rechtsmissbräuchlichem Verhalten zu überprüfen. Er wird vertiefen, inwieweit der Bund aufgrund seiner Kompetenzen in der Raumplanung (Art. 75 BV) in die kantonale Verfahrenshoheit eingreifen darf. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen dabei Spielräume, um Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren verfassungskonform und in Einklang mit dem Rechtsmittelsystem umzusetzen. Diese Spielräume sollen im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Erfüllung verschiedener Postulate, die eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion aufweisen (Postulat Gmür-Schönenberger 23.3640, Postulat Müller 23.3918), aufgezeigt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Annahme
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 19.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
