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Парламент / Справи / 26.3050

26.3050InterpellationEDAвідкрита

Welche Form und Finanzierung für das International Geneva Cybersecurity Centre?

подано 04.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (13.05.2026)

Internationale PolitikSicherheitspolitikMedien und Kommunikation

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Laut der Strategie Digitale Schweiz 2026 will der Bundesrat im Rahmen des Schwerpunkts «Digitaler Gaststaat» die Cyber-Resilienz der Akteure des Internationalen Genfs fördern. Als dazugehörige Massnahme nennt er auch den Aufbau eines Cybersicherheitszentrums für das Internationale Genf («International Geneva Cybersecurity Centre») mit Planungshorizont 2027.

Da ein beträchtlicher Teil der in Genf ansässigen internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen von Cyberangriffen betroffen ist und diese oft selbst nicht über die finanziellen oder personellen Kapazitäten verfügen, um sich zu schützen, sollte die Schweiz als Gaststaat ein glaubwürdiges Angebot aufbauen.

In dieser Hinsicht bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie wird das International Geneva Cybersecurity Centre strukturiert sein?

• Welche Dienste wird das International Geneva Cybersecurity Centre anbieten?

• Mit welchem Kredit wird das International Geneva Cybersecurity Centre finanziert?

• Welche finanziellen Mittel werden für den Aufbau und den Betrieb des International Geneva Cybersecurity Centre benötigt?

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Zu Frage 1: Die Nationale Cyberstrategie (NSC) sieht die Schaffung eines Informationsaus-tausch- und Analysezentrums (ISAC) für das Internationale Genf vor (vgl. Massnahmen 15). Unter dem Namen «International Geneva Cybersecurity Center (IG-CSC)» wurde 2022–2023 ein entsprechendes Projekt erarbeitet, musste jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel vorübergehend pausiert werden. Mit den Massnahmen zur Stärkung der Schweiz als Gast-staat 2026–2029 (vgl. BBI 2025 2205) wird das Projekt nun neu lanciert. Geplant ist die Schaffung des IG-CSC als unabhängiger, privatrechtlicher Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB, analog zu den bestehenden nationalen Cybersecurity Centres im Finanz- (FS-CSC) und Gesundheitssektor (H-CSC).

Zu Frage 2: Internationale Organisationen und NGOs sind besonders exponiert. Das IG-CSC soll diese Lücke schliessen und für die Akteure des Internationalen Genf Informationsaustausch zu Bedrohungslagen und bewährte Vorgehensweisen, technische Dienstleistungen (u.a. DNS-Firewall, Cyber Threat Intelligence, Monitoring), Schulungen und Cyberübungen koordinieren und bereitstellen.

Zu Frage 3: Die Finanzierung erfolgt 2026 über den Gaststaatkredit des EDA (vgl. BBI 2025 2205).

Zu Frage 4: Die verfügbaren Mittel erlauben den Aufbau eines IG-CSC in kleinem Rahmen. Die mittel- und langfristige Finanzierung des Betriebs und des Ausbaus des IG-CSC muss geklärt werden und hängt massgeblich von der Erschliessung weiterer Finanzierungsquellen ab.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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