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Парламент / Справи / 26.317

26.317StandesinitiativeParlвідкрита

Aufnahme von Flüchtlingen

подано 30.10.2026Перша палата: Рада кантонівEingereicht (30.10.2026)

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

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Der Kanton Nidwalden unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut:

1. Der Bund soll die Zuwanderung in die Schweiz wirksam steuern und begrenzen. Die von Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungsinitiative ist im Sinne ihres Verfassungsauftrags konsequent umzusetzen.

2. Die Zuweisung von Asylbewerbenden an die Kantone ist zu stoppen, bis der Bund die bestehenden Herausforderungen im Asylwesen wirksam bewältigt hat. Personen mit rechtskräftig negativem Asylentscheid sind konsequent zurückzuführen.

3. Die Zuweisung von Asylbewerbenden an die Kantone ist zu stoppen, bis der Bund die Vollkosten des Asylwesens umfassend und transparent ausgewiesen hat. Dabei sind sämtliche direkten und indirekten Kosten zu erfassen, insbesondere für Unterbringung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen sowie weitere Folgekosten. Die Kosten sind getrennt nach den verschiedenen Aufenthaltsstatus (insbesondere Status N, F und S) darzustellen.

4. Die Zuweisung von Asylbewerbenden an die Kantone ist zu stoppen, bis der Bund die Asylverfahren weiter beschleunigt hat. Gleichzeitig sind rechtskräftige Wegweisungsentscheide konsequent zu vollziehen.

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Der Kanton Nidwalden anerkennt die humanitäre Verantwortung der Schweiz gegenüber Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Gewalt fliehen und auf Schutz angewiesen sind. Diese Verantwortung setzt jedoch voraus, dass das Asylwesen geordnet, glaubwürdig und nachhaltig funktioniert. Die aktuelle Entwicklung zeigt zunehmend, dass Bund, Kantone und Gemeinden im Asylbereich vor Herausforderungen stehen, die mit den bestehenden Instrumenten und Strukturen immer schwieriger zu bewältigen sind.

Die Zahl der Asylgesuche und Schutzgesuche ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Dies führt in vielen Kantonen zu erheblichen Belastungen bei der Unterbringung, Betreuung und Integration der betroffenen Personen. Insbesondere kleinere Kantone wie Nidwalden verfügen nur über begrenzte räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen. Die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze, die Bereitstellung von Schul- und Betreuungsangeboten sowie die Sicherstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung stellen die zuständigen Behörden und Institutionen vor grosse Herausforderungen.

Hinzu kommt, dass die Asylverfahren trotz verschiedener Reformen vielfach noch immer zu lange dauern. Dadurch verbleiben Personen über längere Zeit im Asylsystem, ohne dass Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus besteht. Gleichzeitig werden rechtskräftige Wegweisungsentscheide oftmals nicht oder nur verzögert vollzogen. Dies schwächt die Glaubwürdigkeit des Asylwesens, verursacht zusätzliche Kosten und führt zu einer zunehmenden Belastung der Kantone und Gemeinden, welche die Folgen dieser Entwicklung unmittelbar tragen müssen.

Besonders problematisch ist, dass die Kantone einen wesentlichen Teil der praktischen Umsetzung des Asylwesens übernehmen, auf die grundlegenden Rahmenbedingungen jedoch nur beschränkt Einfluss nehmen können. Entscheidungen des Bundes wirken sich direkt auf die kantonalen Strukturen aus, während die organisatorischen und finanziellen Konsequenzen weitgehend von den Kantonen und Gemeinden getragen werden müssen. Diese Entwicklung gefährdet die langfristige Tragfähigkeit des Systems und erschwert eine verlässliche Planung.

Zudem fehlt bis heute eine umfassende und transparente Darstellung der tatsächlichen Kosten des Asylwesens. Neben den direkten Ausgaben für Unterbringung und Betreuung entstehen erhebliche Kosten im Bereich der Gesundheitsversorgung, der Sozialhilfe, der Bildung sowie weiterer staatlicher Leistungen. Ohne eine vollständige Offenlegung dieser Kosten ist weder eine sachgerechte politische Diskussion noch eine fundierte Beurteilung der finanziellen Auswirkungen möglich.

Der Bund ist deshalb gefordert, seine Verantwortung konsequenter wahrzunehmen. Dazu gehören eine wirksame Steuerung der Zuwanderung, die deutliche Beschleunigung der Asylverfahren, die konsequente Durchsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide sowie eine transparente Ausweisung sämtlicher Kosten des Asylwesens. Nur wenn der Bund die bestehenden Defizite entschlossen angeht und die Kantone wirksam entlastet, kann das Vertrauen der Bevölkerung in das Asylsystem erhalten werden.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 02.11.2026. Необроблені дані

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