Neue Verordnung der EU zur Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und -gänger. Welches sind die Auswirkungen auf die Schweiz? (2)
подано 10.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
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Die EU hat eine Reform der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingeleitet, die insbesondere die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und -gänger betrifft. Die Schweiz könnte verpflichtet werden, einen wesentlich grösseren Teil oder sogar den Grossteil der Finanzierung der Arbeitslosenentschädigung zu übernehmen, die Grenzgängerinnen und -gängern nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gewährt wird.
Für die Schweiz, in der mehrere hunderttausend Grenzgängerinnen und -gänger beschäftigt sind, könnte eine solche Entwicklung erhebliche finanzielle Folgen haben. Verschiedene Schätzungen gehen von Mehrkosten in Höhe von fast einer Milliarde Franken pro Jahr für die Arbeitslosenversicherung aus. Ein solcher Betrag würde mehr als 10 Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung ausmachen.
Sollten sich diese Schätzungen bestätigen, könnte die Finanzierung dieser Mehrkosten eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich machen. Einigen Prognosen zufolge könnten die Beiträge um bis zu 0,4 Prozentpunkte steigen. Für einen Arbeitnehmer mit einem Medianlohn würde dies eine zusätzliche Belastung von etwa 350 bis 400 Franken pro Jahr bedeuten; und für den Arbeitgeber würden sich Kosten in gleicher Höhe ergeben.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Wie schätzt der Bundesrat derzeit die finanziellen Auswirkungen der Reform der EU zur Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und -gänger ein?
• Wie hoch wären nach den neuesten Schätzungen der Bundesverwaltung die zusätzlichen jährlichen Kosten für die Schweizer Arbeitslosenversicherung?
• Welcher Anteil dieser Kosten wäre direkt auf Grenzgängerinnen und -gänger zurückzuführen, die in den Nachbarstaaten wohnen?
• Welche Auswirkungen hätte diese Reform kurz-, mittel- und langfristig auf die finanzielle Lage der Arbeitslosenversicherung?
• Ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich wäre, um diese neuen Aufwendungen zu finanzieren? Wenn ja, welche Grössenordnung hätte diese Erhöhung?
• Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hätte dies für Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie für Arbeitgeber in der Schweiz?
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Позиція Федеральної ради
1./2. Aktuell zahlen Grenzgängerinnen und Grenzgänger Beiträge in der Höhe von 600 Millionen Franken jährlich in die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) ein; die Schweiz leistet Rückerstattungen von 300 Millionen Franken jährlich an die EU-Mitgliedstaaten. Somit ergibt sich ein Überschuss von ungefähr 300 Millionen Franken pro Jahr. Im Falle einer Übernahme der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit durch die Schweiz wird geschätzt, dass sich die Ausgaben der ALV brutto auf 900 Millionen bis 1,2 Milliarden Franken jährlich belaufen könnten. Nach Abzug der Beiträge entspricht dies Nettokosten von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr. Die Schweizer ALV müsste somit zusätzliche Kosten in der Höhe von 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr tragen.
3. Es ist nicht möglich, die Kosten abzuschätzen, die allein durch die in den Nachbarstaaten wohnhaften Grenzgängerinnen und Grenzgänger entstehen, da die Schweiz über keinerlei Daten zu deren soziodemografischen Eigenschaften oder zur jeweiligen Dauer der Arbeitslosigkeit verfügt.
4./5./6. Betrachtet man ausschliesslich die zusätzlichen Kosten, so steigen die Ausgaben der Schweizer ALV nach ersten Schätzungen im Vergleich zu heute um 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht einer Erhöhung der jährlichen Ausgaben der Schweizer ALV um 7 bis 10 %. Es gibt bereits Vorschriften für die Finanzierung des Ausgleichsfonds der ALV, insbesondere falls der Schuldenstand zu hoch wird. Diese Regeln würden den Bundesrat verpflichten, den Beitragssatz zu erhöhen, den Lohnanteil über dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes der Beitragspflicht zur unterstellen und eine Gesetzesrevision zur Neuregelung der Finanzierung vorzulegen (Art. 90c Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes; SR 837.0). Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 26.3611 schreibt, ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, um sich zur Übernahme der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zu äussern. Die revidierte Verordnung wird nach seiner Verabschiedung durch die EU einer vertieften Analyse bedürfen. Dies gilt auch für die Frage der Finanzierung und der finanziellen Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden sowie auf die Arbeitgeber in der Schweiz.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
