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Парламент / Справи / 26.3694

26.3694InterpellationWBFвідкрита

Abschlüsse auf der Sekundarstufe II und Armutsprävention. Welche Massnahmen sind erforderlich?

подано 17.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Soziale FragenBildung

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Der Bildungsbericht Schweiz 2026 zeigt auf, dass das vor fast zwanzig Jahren vom Bund und von den Kantonen festgelegte Ziel, demzufolge 95 Prozent der 25-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen sollen, nach wie vor nicht erreicht worden ist. Im Gegenteil, die Quote ist sogar leicht gesunken, da sie heute gesamtschweizerisch bei 90 % liegt. Es ist anzumerken, dass dieses Ziel, das die EDK als «wichtigstes gemeinsames politisches Ziel von Bund und Kantonen im Bildungsbereich» bezeichnet hat, bisher noch nicht erreicht wurde.

Dem vom Bundesamt für Sozialversicherungen im Jahr 2025 veröffentlichten nationalen Armutsmonitoring zufolge haben Personen ohne Abschluss der Sekundarstufe II ein deutlich höheres Armutsrisiko. Umgekehrt hat die sozioökonomische Herkunft einen starken Einfluss auf die Chancen, einen solchen Abschluss zu erwerben. Der Teufelskreis droht sich fortzusetzen: Armut schränkt die Bildungschancen ein, während mangelnde Bildung das Armutsrisiko erhöht.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie erklärt der Bundesrat, dass das politische Ziel, demzufolge 95 Prozent der 25-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen sollen, nach wie vor nicht erreicht worden ist, wie der Bildungsbericht Schweiz 2026 aufgezeigt hat?

• Welche zusätzlichen Massnahmen wollen der Bund und die Kantone ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen?

• Welche zusätzlichen Massnahmen plant der Bund im Rahmen der Armutsprävention, um den Teufelskreis von sozioökonomischer Unsicherheit und Zugang zur Bildung zu durchbrechen?

• Wird die zukünftige nationale Strategie zur Armutsbekämpfung den Bereich der obligatorischen Schulbildung und der Berufsbildung berücksichtigen? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht?

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1./2. Die Zielsetzung, dass 95 Prozent der 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen, ist noch unerreicht. Seit zwanzig Jahren setzen sich Bund und Kantone gemeinsam dafür ein, bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, beispielsweise durch die Optimierung des Übergangs von der obligatorischen Schule zur Sekundarstufe II oder die Einführung des Case Managements Berufsbildung. Die Zielerreichung hängt jedoch einerseits von zahlreichen Faktoren ab, die sich häufig gegenseitig beeinflussen: persönliche Umstände, sozioökonomische Faktoren, Organisation des Bildungsangebots, Stellung der Berufsbildung im jeweiligen Kanton usw. Andererseits sind die Akteure sehr heterogen und verfügen entsprechend über unterschiedliche gesetzliche Befugnisse.

Im Rahmen der nationalen Fachtagung zum 95-Prozent-Ziel, die am 5. Mai 2026 in Bern stattfand, kamen die beteiligten Akteure zum Schluss, dass dieses Ziel einen ganzheitlichen Ansatz sowie eine koordinierte Zusammenarbeit über den gesamten Verlauf der Bildungswege erfordert. Zudem wurden Massnahmen wie eine frühzeitige Unterstützung im Rahmen der frühkindlichen Bildung zur Förderung des Kompetenzerwerbs in der obligatorischen Schule sowie an Bildungsübergängen diskutiert. Im Frühjahr 2027 werden die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Runden Tisch organisieren, um die Vorschläge der verschiedenen betroffenen Stellen zu besprechen.

3./4. Der erste Bericht zum Nationalen Armutsmonitoring (www.armutsmonitoring.ch) zeigt die derzeit diskutierten Handlungsansätze zur Stärkung der Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich sowie die Erkenntnisse zu deren Wirksamkeit auf. Diese Schlussfolgerungen fliessen in den laufenden Prozess zur Ausarbeitung einer nationalen Armutsstrategie ein. Je nach Bildungsstufe und Bereich liegt die Zuständigkeit bei verschiedenen staatlichen Stellen und Akteuren. Auch dies ist in der nationalen Armutsstrategie zu berücksichtigen. Gemäss dem Auftrag des Parlaments (Motion 23.4450 Revaz) soll der Bundesrat mit dieser Strategie «unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Kantone und Gemeinden in ihren Anstrengungen unterstützen», insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Bildung.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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