Wiedereinführung der Visumpflicht für Georgierinnen und Georgier
подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
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Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Europäischen Union vorstellig zu werden, um die Wiedereinführung der Visumpflicht für georgische Staatsangehörige zu fordern. Diese Massnahme zielt darauf ab, dem ungebrochenen Medizintourismus Einhalt zu gebieten.
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Обґрунтування
Sobald Antragstellerinnen und -steller in der Schweiz ankommen, kommen sie in den Genuss unseres Gesundheitssystems und sind krankenversichert. So kommen Staatsangehörige aus Ländern, bei denen kein Anspruch auf Asyl besteht, in die Schweiz, um sich medizinisch behandeln zu lassen; oft handelt es sich dabei um kostspielige Behandlungen. Es handelt sich dabei insbesondere um Georgierinnen und Georgier.
Eine Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle zeigt, dass die medizinischen Kosten für georgische Asylsuchende mit 44.40 Franken pro Tag und Person deutlich über dem Durchschnitt liegen. Zwischen 2022 und 2025 benötigten 26 georgische Asylsuchende Kostengutsprachen des Staatssekretariats für Migration (SEM) für aufwendige Behandlungen. 17 von ihnen erhielten eine vollständige oder teilweise finanzielle Unterstützung durch das SEM im Gesamtumfang von 2,5 Millionen Franken. In einem Fall lagen die Kosten bei bis zu 1,37 Millionen Franken.
In seiner Antwort auf meine Anfrage 26.7321 erklärt der Bundesrat, dass die Umsetzung der neuen Asylstrategie im Jahr 2027 alle Probleme im Bereich der Migration lösen werde. Es müssen jedoch schnellstmöglich Massnahmen ergriffen werden, um diesen Missbrauch zu bekämpfen - dies umso mehr, als es bereits Lösungen gibt.
Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/1806 sieht die Aussetzung der Visumbefreiung vor, insbesondere im Falle eines Anstiegs unbegründeter Asylanträge oder einer mangelnden Zusammenarbeit seitens des Drittstaats. Ein Mitgliedstaat oder mehrere Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Schweiz muss bei der Europäischen Kommission vorstellig weden und die Wiedereinführung der Visumpflicht für georgische Staatsangehörige fordern, da ihr Land keinerlei Anstrengungen unternimmt, um missbräuchliche Asylanträge im Zusammenhang mit dem Medizintourismus einzudämmen. Das wäre ein starkes Signal und würde den Willen der Schweiz unterstreichen, Exzesse zu ahnden.
Heute sind georgische Staatsangehörige, die Inhaberin oder Inhaber eines biometrischen Reisepasses sind, der weniger als 10 Jahre alt ist, von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum befreit. So können sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage lang frei in der Schweiz aufhalten.
In einer Zeit, in der eine erneute Erhöhung der Krankenkassenprämien im Raum steht, die das Haushaltsbudget stark belastet, ist es inakzeptabel, dass Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, zu uns kommen, um sich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler medizinisch versorgen zu lassen.
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Позиція Федеральної ради
Die Sicherstellung, dass das Asylsystem von Staatsangehörigen visumbefreiter Staaten nicht für nicht asylbezogene Zwecke in Anspruch genommen wird, ist ein zentrales Anliegen der Schweiz und der Schengen-Staaten. Herausforderungen in Zusammenhang mit unbegründeten Asylanträgen waren einer der Gründe, weshalb im vergangenen Jahr der Schengen-Mechanismus zur Suspendierung der Visumfreiheit (vgl. Art. 8 der Verordnung (EU) 2018/1806) überarbeitet wurde. Zudem wurde ein Monitoring eingeführt, im Rahmen dessen die EU-Kommission regelmässig über unbegründete Asylanträge Bericht erstattet.
Aufgrund der Verschlechterung der aussenpolitischen Beziehungen sowie Rückschritten im Bereich der Grundrechte hat die EU am 6. März 2026 beschlossen, für georgische Staatsangehörige mit Diplomaten-, Dienst- oder offiziellen Pässen die Visumspflicht wieder einzuführen. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 beschlossen, diesen Schritt nachzuvollziehen. Ohne Fortschritte könnte der Visumsuspendierungsmechanismus nach zwölf Monaten auf alle georgischen Staatsangehörigen ausgedehnt werden..
Zudem zeigen die vom Bund ergriffenen Massnahmen Wirkung: Die Zahl der von georgischen Staatsangehörigen gestellten Asylanträge in der Schweiz ist in den letzten drei Jahren deutlich zurückgegangen.
Eine Wiedereinführung der Visumpflicht für alle georgischen Staatsangehörigen ist nur mit Zustimmung einer Mehrheit der Schengen-Staaten möglich. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist jedoch unwahrscheinlich, dass eine Mehrheit der Schengen-Staaten einen Schritt unterstützen würde, der das Risiko birgt, die georgische Bevölkerung weiter von Europa zu entfernen. Die Schweiz hat das Anliegen der Motionärin seit dem Jahr 2021 mehrmals in den Schengen-Gremien thematisiert und der Bundesrat wird sich weiterhin aktiv an den Diskussionen beteiligen. Der Bundesrat erachtet deshalb das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt folglich deren Ablehnung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Ablehnung
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
