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Парламент / Справи / 26.3765

26.3765InterpellationVBSвідкрита

Cyber-Fachkräfte in der Bundesverwaltung. Kann der Bund genügend Talente gewinnen und halten?

подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

StaatspolitikMedien und KommunikationBeschäftigung und Arbeit

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Die Cybersicherheit des Bundes hängt wesentlich von qualifizierten Fachkräften ab. Der Wettbewerb um Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten ist intensiv. Privatwirtschaft, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und ausländische Behörden konkurrieren um dieselben Talente.

Der Bund braucht Mitarbeitende, die komplexe Bedrohungen erkennen, Schwachstellen analysieren, rasch auf Vorfälle reagieren und innovative Schutzmassnahmen entwickeln können. Dafür sind attraktive Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten, fachliche Freiräume und internationale Vernetzung entscheidend.

Es stellt sich die Frage, ob die Strukturen der Bundesverwaltung, insbesondere Lohnsystem, Personalrecht, Hierarchien und organisatorische Aufteilung, den besonderen Anforderungen des Cyberbereichs ausreichend Rechnung tragen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie beurteilt der Bundesrat die Fähigkeit des Bundes, hochqualifizierte Cyber-Fachkräfte zu gewinnen, zu entwickeln und langfristig zu halten?

• Welche Massnahmen ergreift der Bund, um im Wettbewerb mit Privatwirtschaft, Forschungseinrichtungen und internationalen Organisationen als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben?

• Bietet das geltende Lohn- und Personalrecht genügend Flexibilität, um besonders gefragte Fachkräfte im Cyberbereich konkurrenzfähig anzustellen und zu halten?

• Welche Laufbahn- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen für Cyber-Fachkräfte innerhalb der Bundesverwaltung?

• Wie stellt der Bund sicher, dass Cyber-Spezialistinnen und -Spezialisten Zugang zu aktueller Weiterbildung, internationalen Konferenzen, Übungen und Kursen erhalten?

• Erhalten diese Fachkräfte genügend Freiräume, um proaktiv Schwachstellen zu identifizieren, neue Angriffsmuster zu analysieren und unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln?

• Gibt es rechtliche, organisatorische oder kulturelle Hürden, die ein proaktives und innovatives Arbeiten im Cyberbereich erschweren?

• Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass unklare Zuständigkeiten, fehlender Informationsaustausch oder organisatorische Zersplitterung die Motivation und Bindung von Cyber-Fachkräften beeinträchtigen?

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Zu 1, 2 und 3) Bei der Rekrutierung von Fachkräften darf festgestellt werden, dass bei vielen Spezialistinnen und Spezialisten ein ausgeprägtes Interesse besteht, eine Wirkung für die gesamte Schweiz zu erzielen. Dies lässt sich im Bereich Cybersicherheit gut vermitteln und ist ein wichtiger Faktor, weshalb es dem Bund gelingt, hochqualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren. Teilweise ist es jedoch herausfordernd, diese zu halten, weil sie in der Privatwirtschaft in der Regel höhere Löhne erzielen könnten. Zusätzlich sind moderne Arbeitsumgebungen und der Einsatz innovativer Technologien entscheidend, um die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber im Cyberbereich nachhaltig zu stärken. Neben der öffentlichen Ausschreibung der Stellen setzt der Bund bei der Rekrutierung von Fachkräften auf direkte Kontakte mit Talenten. Dazu gehören die Teilnahme an Fachkonferenzen und Tagungen, Sensibilisierungsvorträge sowie die Präsenz an Hochschulmessen. Der damit entstehende persönliche Kontakt leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, die Attraktivität einer Anstellung beim Bund im Cyberbereich greifbar zu machen.

Zu 4) Der Bund bietet im Bereich Cybersicherheit über Hochschulpraktika jungen Talenten die Möglichkeit, sich wichtige Grundlagen für ihre weitere berufliche Laufbahn anzueignen. Einige Teilnehmende der Praktika bleiben im Anschluss in der Bundesverwaltung, andere verwenden das erworbene Wissen später in der Privatwirtschaft. Mit dem Instrument der Fachkarriere, das eine Entwicklung anhand definierter Kriterien ermöglicht, stehen jungen Talenten zudem klare Entwicklungsperspektiven offen.

Zu 5) Die zuständigen Bundesämter sind in der internationalen und nationalen Fachgemeinschaft gut vernetzt und verfügen dadurch über aktuelle Informationen zu relevanten Weiterbildungsangeboten, Konferenzen und Übungen.

Zu 6 und 7) Den Mitarbeitenden sind Aufgaben zugeteilt, welche sich aus den dem Bund zugewiesenen Zuständigkeiten ergeben und die im Rahmen des geltenden Rechts ausgeführt werden müssen. Die Fachkräfte werden so begleitet, dass sie diese Anforderungen erfüllen können und gleichzeitig wissen, wo Freiräume für innovative Lösungen bestehen. In den dafür zuständigen Teams gehören auch die Suche nach Schwachstellen und die Analyse von Angriffsmuster explizit zu den innovativen Arbeiten.

Zu 8) Die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Fachkräften findet auf unterschiedlichen Ebenen statt, womit dem Risiko einer organisatorischen Zersplitterung entgegengewirkt wird.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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