Transparenz der Finanzflüsse bei AVE-GAV. Verfügt der Bundesrat über eine konsolidierte Datengrundlage?
подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
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Поданий текст
Ich ersuche den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
• Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die jährlich gestützt auf allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge an die Sozialpartner zurückfliessen?
• Welche Mittel fliessen gesamthaft jeweils den Gewerkschaften bzw. den Arbeitgeberorganisationen zu?
• Lassen sich die Geldflüsse je nach Branche bzw. AVE GAV aufschlüsseln?
• Falls der Bundesrat keine der drei vorangehenden Fragen beantworten kann: Kann der Bundesrat ein zuverlässiges Vorgehen skizzieren, damit die notwendigen Informationen und Daten beschafft werden können, um die drei Fragen doch beantworten zu können.
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Обґрунтування
Mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) bewährt sich die Sozialpartnerschaft in vielen Branchen. Durch die AVE-Erklärung werden obligatorische Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhoben und von den sozialpartnerschaftlichen Gremien eingezogen. Diese Finanzierungsströme geben jedoch seit Jahren Anlass zu Diskussionen. Mangelhafte Transparenz schadet der Glaubwürdigkeit der Sozialpartnerschaft.
Unbestritten ist die zweckgebundene Finanzierung von Leistungen im Bereich des Vollzugs sowie der Aus- und Weiterbildung; sie stellt einen zentralen und schützenswerten Pfeiler der Sozialpartnerschaft dar. Sie ermöglicht die wirksame Durchsetzung der vereinbarten Arbeitsbedingungen und trägt wesentlich zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Branchen bei.
Wer obligatorische Beiträge erhebt, muss Transparenz gewährleisten. Das gilt für Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerorganisationen gleichermassen. Gerade deshalb sollte nachvollziehbar sein, welche Mittel für Vollzug und Weiterbildung verwendet werden und welche Mittel an die Trägerorganisationen zurückfliessen.
Werden Mittel für unzulässige Zwecke eingesetzt, erhöht dies das Gesamtvolumen der Finanzflüsse, ohne Vollzug und Weiterbildung zu stärken. Dadurch werden die Lohnabzüge erhöht, die von sämtlichen unterstellten Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden, unabhängig davon, ob sie einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgeberorganisation angehören.
Unklar ist insbesondere, in welchem Umfang über allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge finanzielle Mittel effektiv an die Sozialpartner zurückfliessen. Eine über alle AVE-erklärten GAV konsolidierte und transparente Übersicht fehlt bislang und wäre dringend nötig.
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Позиція Федеральної ради
1.–2. Als Aufsichtsbehörde über die Kassen der paritätischen Kommissionen der auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) erstellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) grundsätzlich keine branchenübergreifende Übersicht der von der Interpellantin geforderten Informationen, da dies im Rahmen seiner Aufgaben nicht erforderlich ist. Indessen werden die entsprechenden Finanzflüsse sowie die regelkonforme Verwendung der Beiträge auf der Ebene der einzelnen Branchen geprüft.
Um die Interpellation trotzdem zu beantworten, hat das SECO gestützt auf die Jahresrechnungen 2024 eine Übersicht der Finanzflüsse im Zusammenhang mit den Beiträgen (Rückerstattungen, Nicht-Erhebungen und Zuwendungen) auf Bundesebene erstellt. Der Gesamtbetrag dieser Finanzflüsse beläuft sich auf 75 775 660 Franken, wovon 32 895 386 Franken an die Arbeitnehmerverbände und 42 880 274 Franken an die Arbeitgeberverbände gehen.
Die dem SECO vorgelegten Jahresrechnungen müssen die Einnahmen aus den Beiträgen sowie allfällige Rückerstattungen und Zuwendungen an die Vertragsparteien ausweisen. Ob Rückerstattungen gewährt werden oder auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden kann, ist eine Entscheidung, für die die Vertragsparteien des GAV zuständig sind und die sie untereinander aushandeln. Mit diesen Mitteln finanzieren die Verbände die ihnen von der jeweiligen paritätischen Kommission übertragenen Vollzugs- und Weiterbildungsaktivitäten. Diese Mittel dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die das im GAV geregelte Arbeitsverhältnis betreffen. Eine Verwendung ausschliesslich für Verbandszwecke ist nicht zulässig.
Die Aufsichtstätigkeit des SECO wurde 2024 einem Audit durch die Eidgenössische Finanzkontrolle unterzogen. Im Anschluss an dieses Audit wurden die Weisungen des SECO überarbeitet, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzflüsse zu stärken.
3. Die Finanzflüsse nach Branchen sind in den Jahresrechnungen ersichtlich. Letztere können von den einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstellten Arbeitgebern sowie von den unterstellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos eingesehen werden. Dieses Einsichtsrecht besteht seit dem 1. Juni 2026 als Folge der Revision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG; SR 221.215.311) und trägt zur Stärkung der Transparenz bei.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
