Lebensrettende Prävention von Brustkrebs fördern. Senkung der Altersgrenze für Mammographie-Screenings
подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
• Wie beurteilt der Bundesrat den Status quo in der Prävention von Brustkrebs in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen?
• Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass bei Frauen unter 50 weltweit eine Zunahme von Brustkrebsfällen verzeichnet wird und dass es sich um die zweithäufigste Todesursache handelt bei den 40 bis 49-jährigen Frauen?
• Wie rechtfertigt der Bundesrat die heutige Altersgrenze von 50 Jahren bei Mammographie-Screenings – obschon die aktuellen medizinischen Erkenntnisse für einen früheren Beginn der Prävention sprechen?
• Ist der Bundesrat bereit gegenüber den Kantonen Empfehlungen auszusprechen, um das Eintrittsalter für die Mammographie-Screenings zu senken?
• Welche konkreten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um rechtlich das Eintrittsalter für Mammographie- Screenings zu senken?
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Обґрунтування
Mammographie-Screenings sind zentral, um Brustkrebs im frühen Stadium zu erkennen und so die Heilungsaussichten zu verbessern. Mit kantonalen Mammographie-Screening-Programmen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die Früherkennung bei Frauen ab 50 Jahren. Diese Altersgrenze entspricht nicht mehr der medizinischen Evidenz. Weltweit nehmen Brustkrebsfälle bei Frauen unter 50 Jahren zu. Sie gehören bei der Altersgruppe von 40 – bis 49- Jährigen zur zweithäufigsten Todesursache. Ein Blick in umliegende Länder zeigt, dass eine Senkung des Eintrittsalters für Mammographie-Screenings angezeigt ist: Deutschland und Österreich empfehlen das Screening bereits ab 45 Jahren. Schweden praktiziert das Screening unter fünfzig bereits seit ¨20 jahren. Die aktuelle Studie «Effect of mammographic screening from age 40 years on breast cancer» zeigt, dass regelmässige Mammographien ab 40 Jahren die Sterblichkeitsrate um rund 25 Prozent senken können.
Die Screenings sind eine gute Massnahme, um die Sterblichkeitsrate von Brustkrebs in der Schweiz merklich zu senken. Sie sind auch wirtschaftlich sinnvoll, da die Kosten bei fortgeschrittenem Krebs massiv ansteigen. Die Senkung des Eintrittsalters rettet Leben und kann zu einer Senkung der Gesundheitskosten beitragen. Eine frühere Diagnose ermöglicht weniger intensive und weniger kostenintensive Therapien und eine raschere Rückkehr in den Alltag. Internationale Modellrechnungen zeigen, dass Screenings in jüngeren Altersgruppen eine günstige Kosten-Nutzen-Relation aufweisen.
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Позиція Федеральної ради
1. Mit systematischen Früherkennungsprogrammen kann Brustkrebs früher erkannt und unter Umständen besser behandelt sowie Lebensqualität erhalten werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3717 Piller Carrard «Brustkrebs-Screeningprogramme» ausführte, überlässt die Bundesgesetzgebung den Kantonen die Aufgabe, Früherkennungsprogramme durchzuführen. Der Bundesrat hat keine Aufsichtsfunktion gegenüber den Kantonen in diesem Bereich, unter Vorbehalt der Aspekte, die die Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) betreffen. In den meisten Kantonen wird entweder ein Brustkrebsfrüherkennungsprogramm angeboten oder die Einführung eines Programmes ist bereits in Planung (siehe Übersicht der Programme in der Schweiz auf der Website von Swiss Cancer Screening unter www.swisscancerscreening.ch > Angebote in Ihrem Kanton).
2. Brustkrebs ist in der Schweiz wie auch international die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Auch bei 40- bis 49-jährigen Frauen ist Brustkrebs eine wichtige Erkrankung und eine der häufigsten Todesursachen. International werden teilweise Zunahmen bei jüngeren Frauen unter 50 Jahren beobachtet, diese treten jedoch auch in älteren Altersgruppen auf. Die beobachteten Zunahmen sind mit verschiedenen Faktoren erklärbar, unter anderem Veränderungen von Risikofaktoren, Umwelt- und Lebensstilfaktoren sowie verbesserte Diagnosepraxis und Früherkennung, demographische Entwicklungen, Anpassungen in der Registrierung und Klassifikation. Insgesamt sind diese Entwicklungen differenziert zu beurteilen und weiterhin aufmerksam zu beobachten.
3. – 5. Die aktuelle Regelung in Artikel 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für die Screening-Mammografie von der OKP übernommen werden. Unter anderem besteht eine untere Altersgrenze von 50 Jahren. Diese Regelung wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern im Oktober 2009 beschlossen und beruht auf den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Seither wurde keine Anpassung der Modalität der Kostenübernahme vom Mammographie-Screening beantragt.
Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Fachkreise, die Screeningprogramme den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und Anträge zur Änderung der OKP-Kostenübernahme zu stellen. Interessierte Fachkreise können jederzeit einen Antrag zur Anpassung der KLV beim Bundesamt für Gesundheit einreichen, der die Erfüllung der WZW-Kriterien einer heruntergesetzten Altersgrenze darlegt.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
