Deaktivierung der KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 auf Anordnung der US-Behörden. Welche Folgen hat dies für die Schweiz und welche Strategie verfolgt sie?
подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
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Im Juni 2026 deaktivierte Anthropic auf Anordnung der US-Behörden weltweit seine beiden leistungsfähigsten KI-Modelle, Claude Fable 5 und Claude Mythos 5, da das Unternehmen den Zugang nicht auf US-Staatsangehörige beschränken konnte. Dieser Vorfall zeigt, wie verwundbar auf ausländische KI-Infrastrukturen angewiesene Länder sind. Da die Schweiz weder Mitglied der Europäischen Union noch Teil eines Verbunds mit vergleichbaren Kapazitäten ist, ist sie den einseitigen Entscheidungen von Staaten, die solche Technologien kontrollieren, besonders ausgeliefert. Der Präzedenzfall ist besorgniserregend.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
• Wie beurteilt der Bundesrat die Folgen einer plötzlichen Blockierung des Zugangs zu leistungsfähigen ausländischen KI-Modellen für die Schweizer Wirtschaft, Verwaltung und Forschung?
• Wie stark ist die Schweiz im öffentlichen und privaten Sektor auf KI-Modelle aus den Vereinigten Staaten angewiesen? Liegt dem Bundesrat eine Übersicht über die betroffenen kritischen Anwendungsbereiche vor?
• Welchen rechtlichen und geopolitischen Präzedenzfall sieht der Bundesrat darin, dass ein Drittstaat im Namen seiner nationalen Sicherheit den Zugang von Schweizer Staatsangehörigen zu wesentlichen digitalen Diensten einschränken kann, auch ausserhalb seines Hoheitsgebiets?
• Wie will die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Innovationsfähigkeit bewahren, wenn ihr der Zugang zu den leistungsfähigsten KI-Modellen ohne Vorankündigung verwehrt werden kann?
• Welche Massnahmen hält der Bundesrat für geeignet, um die erwähnte Abhängigkeit zu verringern und einen unterbruchsfreien Zugang zu gewährleisten? Kommen insbesondere eine Diversifizierung der Anbieter, eigene oder europäische Kapazitäten sowie internationale Kooperationen in infrage?
• Bieten der derzeitige Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen und die Verträge des Bundes ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer im Ausland verursachten Unterbrechung von Dienstleistungen? Falls nein, welche Anpassungen zieht der Bundesrat in Betracht (Kontinuitätsklauseln, Ausweichlösungen, Wechselmöglichkeiten)?
• Hat der Bundesrat mit seinen Partnern – insbesondere den europäischen – Kontakt aufgenommen oder beabsichtigt er dies, um ein gemeinsames Vorgehen im Fall solcher extraterritorialer Beschränkungen zu bestimmen?
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Позиція Федеральної ради
Zu 1: Solche Einschränkungen sind bedauerlich, können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Nach rund zweieinhalb Wochen und einer Überarbeitung bzw. besseren Absicherung der Modelle wurden die Einschränkungen wieder aufgehoben. Die Vorgängermodelle waren jederzeit verfügbar.
Neue Fähigkeiten von solchen «Frontier Models» werden zudem in der Regel auch von anderen Modellen nach einer gewissen Zeit reproduziert und sind mit Verzögerung allgemein zugänglich.
Zu 2: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jede Organisation selbst verantwortlich ist, ihre kritischen Abhängigkeiten zu eruieren und angemessen damit umzugehen. Es gibt mittlerweile verschiedene, zum Teil auch quelloffene KI-Modelle, die Firmen und Behörden zur Verfügung stehen. Viele stammen aus den USA, es gibt aber auch solche aus China und europäischen Ländern. Die Schweiz verfügt mit Apertus über ein eigenes fortschrittliches Sprachmodell sowie über viele kleinere, spezialisierte Modelle, welche von Schweizer Unternehmen entwickelt und angeboten werden.
In der Bundesverwaltung existiert eine Portfolio-Übersicht für KI-Anwendungen, die laufend verbessert und aktualisiert wird. Der Bundesrat verfügt jedoch über keine umfassende Bestandesaufnahme über allfällige Abhängigkeiten in der Privatwirtschaft bei einzelnen Anwendungen. Aufgrund der rasanten Entwicklung rund um KI wäre eine solche zudem sehr rasch überholt. Für den Finanzbereich weist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bereits seit 2023 in ihrem Risikomonitor auf KI-Risiken hin und kommunizierte dem Markt ihre Aufsichtserwartungen. 2025 führte die FINMA eine Umfrage zur Nutzung von KI bei Finanzinstituten durch.
Zu 3: Im Bereich der Hochtechnologie werden regelmässig Exportbeschränkungen gemacht, insbesondere wenn diese für zivile wie auch militärische Zwecke verwendet werden können (Dual-Use). Vorliegend machte die amerikanische Regierung Sicherheitsüberlegungen geltend und hat einem amerikanischen Unternehmen verboten, seine Technologie ausländischen (d. h. nicht-amerikanischen) Personen zugänglich zu machen.
Zu 4: Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweiz auch ohne konstanten Zugang zu gewissen «Frontier Models» ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft bewahren kann. Es stehen zahlreiche verschiedene leistungsfähige KI-Modelle zur Verfügung und einige Schweizer Hochschulen zählen weltweit zu den führenden in der Entwicklung innovativer KI-basierter Lösungen. Export- und Zugangsbeschränkungen, sowohl in Bezug auf die verfügbaren Modelle als auch auf die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur und Datenerschliessung, können jedoch die Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern akzentuieren.
Zu 5: Jede Organisation ist gehalten, sich bei Änderungen an den Geschäftsprozessen wie der Einführung einer neuen Technologie auch Überlegungen zur betrieblichen Kontinuität zu machen und gegebenenfalls alternative Lösungen bereitzuhalten, um ungebührlichen Abhängigkeiten und negativen Konsequenzen vorzubeugen. Dies kann z. B. durch eine Diversifizierung des Leistungsbezugs erfolgen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Vorhalten von Alternativen und Redundanzen beachtliche Mehrkosten verursachen kann.
Zu 6: Die Bestimmungen des Beschaffungsrechts und seine Ausnahmen bieten den Vergabestellen Gestaltungsspielraum, um in den Ausschreibungen die ihnen nötig erscheinenden Vorgaben zum Umgang mit Abhängigkeiten zu machen und die Betriebskontinuität zu gewährleisten. So können beispielsweise Anforderungen bezüglich der Interoperabilität und der Austauschbarkeit von Systemen und Diensten sowie die Möglichkeit der Datenportabilität bei einem Anbieter- oder Herstellerwechsel bereits nach geltendem Beschaffungsrecht in Ausschreibungen aufgenommen werden. Für den Fall, dass eine Lieferung oder Dienstleistung beschafft wurde und in der Folge während des laufenden Vertragsverhältnisses nicht (mehr) geliefert wird, sehen die Verträge des Bundes regelmässig Streitbeilegungsverfahren, Konventionalstrafen und Schadenersatzbestimmungen vor. Auch für dringende Ersatzbeschaffungen bietet das bestehende Beschaffungsrecht geeignete Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu 7: Der Bundesrat und auch der für die Digitalisierung der Bundesverwaltung zuständige Bundeskanzler stehen in regelmässigem Austausch mit ihren Partnern und thematisieren auch diese Angelegenheit.
Mit der Austragung des globalen KI-Gipfels 2027 in Genf bietet sich zudem eine besondere Gelegenheit, strategische Beziehungen weiter zu stärken.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
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