Zuwanderungsabgabe. Ein liberales Instrument der Zuwanderungssteuerung
подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Рада кантонівIn Ständerat geplant (10.09.2026)
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Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die Rechtsgrundlagen für eine Zuwanderungsabgabe zu unterbreiten. Im Vordergrund steht eine Lenkungsabgabe, die an die Bevölkerung rückverteilt wird. Dabei ist der verfassungs- und völkerrechtliche Rahmen einzuhalten.
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Обґрунтування
Am 6. Mai 2026 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat Caroni 23.4365 "Zuwanderungsabgabe. Vor- und Nachteile, mögliche Ausgestaltungen sowie Einbettung". Darin skizziert er die rechtlichen Möglichkeiten für eine solche Abgabe und skizziert neben den Herausforderungen auch ihre Vorteile.
Zu diesen Vorteilen gehört erstens, dass sich die direkten Gewinner der Zuwanderung im Sinne eines Einkaufs bzw. einer "Kurtaxe" am vorbestehenden Kapital der Schweiz bzw. an den Kosten der Zuwanderung beteiligen und somit die Zuwanderungsgewinne mit der betroffenen Gesamtbevölkerung teilen. Dazu gehört zweitens, dass volkswirtschaftlich effiziente Anreize für eine optimale Zuwanderung gesetzt werden. Eine Zuwanderungsabgabe ist damit ein liberales Instrument der Zuwanderungssteuerung.
Gestützt auf den erwähnten Postulatsbericht soll der Bundesrat die nötigen Rechtsgrundlagen für eine Zuwanderungsabgabe vorlegen. Dabei sind die verfassungs -und völkerrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Im Vordergrund steht somit eine Lenkungsabgabe mit Rückverteilung an die Bevölkerung, die namentlich auf Zuwandernde aus Drittstaaten erhoben wird. EU/EFTA-Angehörige sollen im Rahmen der laufenden Schutzklausel-Debatte erfasst werden.
Die Abgabe soll über eine gewisse Dauer geschuldet sein. Sie soll nach Möglichkeit bei den Zuwandernden selbst (statt ihren allfälligen Arbeitgebern) erhoben werden. Sie kann berücksichtigen, welche fiskalischen Leistungen die Zuwandernden bereits erbringen. Die Einnahmen der Lenkungsabgabe sind prioritär an die Bevölkerung zu verteilen.
Im Vordergrund steht die Umsetzung auf Gesetzesstufe. Die Vor- und Nachteile einer Umsetzung auf Verfassungsstufe sollen aber ebenfalls erörtert werden.
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat ist bereit, gestützt auf seinen Bericht vom 6. Mai 2026 in Erfüllung des Postulats Caroni 23.4365 «Zuwanderungsabgabe. Vor- und Nachteile, mögliche Ausgestaltungen sowie Einbettung» verfassungs- und völkerrechtskonforme Modelle für die Einführung einer Zuwanderungsabgabe weiter zu verfolgen und dem Parlament entsprechende Rechtsgrundlagen zu unterbreiten. Dabei wird er insbesondere berücksichtigen, was das Parlament bezüglich innerstaatlicher Umsetzung der konkretisierten Schutzklausel im Rahmen des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) entscheidet.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Annahme
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
