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Парламент / Справи / 26.4217

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Arbeitslosenversicherung: Taggeldanspruch nach dem Beitragsprinzip ausrichten

подано 23.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (23.09.2026)

Sozialer Schutz

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) vorzulegen, mit der die Anzahl der Taggelder konsequent nach dem Beitragsprinzip bemessen wird.

Insbesondere ist vorzusehen:

• Für die Anspruchsdauer ist neu ausschliesslich die Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung massgebend, nicht das Lebensalter.

• Die heutige Sonderregelung für über 55-Jährige (Art. 27 Abs. 2 AVIG) wird durch das Beitragsprinzip ersetzt; wer lange Beiträge geleistet hat, erhält länger Taggelder – unabhängig vom Alter.

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Die geltende Regelung differenziert die Bezugsdauer primär nach Alter statt nach Beitragsdauer. 25-Jährige, die während 18 der letzten 24 Monate Beiträge leisteten, haben Anspruch auf 400 Taggelder. Vergleichbar mit einer 50-Jährigen mit 30 Beitragsjahren. Dieses Missverhältnis schwächt insbesondere für jüngere Personen den Anreiz, rasch eine neue Stelle anzunehmen.

Bestätigt wird diese Feststellung durch das Bundesamt für Statistik. Im ersten Jahr nach der Aussteuerung ist mehr als die Hälfte der Betroffenen wieder erwerbstätig. Ein Hinweis darauf, dass die heutige Anspruchsstruktur die Stellensuche eher verzögert als beschleunigt. Das Beitragsprinzip löst dieses Fehlanreizproblem, ohne Personen mit langer Erwerbsbiografie schlechter zu stellen.

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt das Verhältnis von offenen Stellen und Einwanderung. Im Gastgewerbe beispielsweise waren Ende 2025 über 11'000 Personen als arbeitslos gemeldet. Im gleichen Jahr wurden rund 13'000 Personen aus dem Ausland neu in dieser Branche eingestellt. Die Beseitigung der Fehlanreize in der Arbeitslosenversicherung über das Beitragsprinzip steht im Einklang mit der vom Bundesrat selbst formulierten Zielsetzung, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, statt einseitig auf importierte Arbeitskräfte zu setzen.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 24.09.2026. Необроблені дані

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