Treibstoffpreisbremse. Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer durch eine befristete Senkung der Mineralölsteuer nach österreichischem Vorbild
подано 23.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Рада кантонівEingereicht (23.09.2026)
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Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) vorzulegen, die einen befristeten und haushaltsneutralen Mechanismus zur automatischen Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Treibstoffen bei einem ausserordentlichen Preisanstieg an der Zapfsäule durch eine entsprechende Senkung der Mineralölsteuer einführt. Der Mechanismus muss:
a. sich bei Überschreitung einer vom Bundesrat periodisch festgelegten Schwelle aktivieren und bei Unterschreitung dieser Schwelle deaktivieren;
b. die Haushaltsneutralität über die Zeit gewährleisten, indem die Senkung der Mineralölsteuer auf die Höhe der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer begrenzt wird;
c. eine automatische Verfallsklausel (Sunset Clause) vorsehen;
d. die Vollständigkeit der Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gemäss Art. 86 und Art. 131 BV durch einen Kompensationsmechanismus zwischen Mehrwertsteuer und Strassenfonds sicherstellen.
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Обґрунтування
Der vorliegende Vorstoss zielt nicht auf eine Senkung der Steuerbelastung auf Treibstoffen ab, sondern darauf, zu verhindern, dass der Bund bei einem exogenen Preisschock unbeabsichtigt zusätzliche Einnahmen auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt. Wenn die Treibstoffpreise abrupt ansteigen, generiert die Mehrwertsteuer — die prozentual auf den Endpreis erhoben wird — automatisch Mehreinnahmen, die keinem politischen Entscheid zur Erhöhung der Steuerbelastung entsprechen. Der vorgeschlagene Mechanismus gibt diese Mehreinnahmen über eine entsprechende Senkung der Mineralölsteuer an die Konsumentinnen und Konsumenten zurück, ohne die strukturellen Steuereinnahmen des Bundes zu schmälern. Österreich hat am 1. April 2026 einen analogen Mechanismus eingeführt (Spritpreisbremse § 64 MinStG 2022, BGBl. I Nr. 12/2026): Die Mineralölsteuer wird monatlich um den Betrag der Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen gesenkt, mit Verpflichtung zur Haushaltsneutralität und Korrektur allfälliger Überkompensationen in den Folgemonaten. Der Mehrwertsteuersatz bleibt unverändert. Die Senkung betrug im April 2026 5 Rp./l und wurde in der Folge monatlich angepasst: auf 0,8 Rp./l im Juli und 1,9 Rp./l im August–September 2026. Die Motion sieht ausdrücklich die Wahrung der Einlagen in den NAF (Art. 86 und Art. 131 BV) vor, indem die Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen in entsprechender Höhe an die Strassenfonds übertragen werden. Der Mechanismus verändert die strukturelle Besteuerung fossiler Treibstoffe nicht, tangiert weder die Ziele des Klimaschutzgesetzes noch jene des CO₂-Gesetzes und unterscheidet sich von der parlamentarischen Initiative Grüter 19.405 — welche die dauerhaften Ausschluss der Treibstoffsteuern aus der Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage mit geschätzten Mindereinnahmen von rund 240 Millionen Franken jährlich vorsah — durch seinen befristeten, symmetrischen und haushaltsneutralen Charakter.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 24.09.2026. Необроблені дані
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