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Парламент / Справи / 26.4247

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Erträge aus militärischen Immobilien für die Verteidigungsfähigkeit einsetzen

подано 24.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (24.09.2026)

SicherheitspolitikFinanzwesenRaumplanung und Wohnungswesen

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Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Nettoerträge aus der kommerziellen Nutzung und Vermietung von Immobilien und Anlagen des VBS zweckgebunden für die Verteidigungsfähigkeit der Armee und den Erhalt ihrer militärischen Infrastruktur eingesetzt werden können.

Davon erfasst werden sollen insbesondere Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Nutzungsrechten und weiteren kommerziellen Nutzungsformen von militärischen Immobilien, Bunkern, Kavernen, Untertageanlagen und weiteren geeigneten Infrastrukturen.

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Die Armee verfügt über einen umfangreichen Immobilienbestand. Darunter befinden sich zahlreiche Anlagen, welche nicht permanent oder nicht mehr vollständig militärisch genutzt werden, aber weiterhin einen erheblichen materiellen und strategischen Wert besitzen.

Wo eine Nutzung durch Dritte möglich ist, sollen diese Bundeswerte nicht einfach ungenutzt bleiben. Eine wirtschaftliche Nutzung kann Einnahmen generieren und gleichzeitig dazu beitragen, bestehende Infrastruktur zu erhalten.

Heute besteht jedoch kein ausreichender finanzieller Anreiz für die Armee, solche Nutzungsmöglichkeiten systematisch zu erschliessen, wenn die daraus erzielten Einnahmen nicht direkt der Verteidigungsfähigkeit zugutekommen.

Deshalb sollen die Nettoerträge aus der kommerziellen Nutzung geeigneter militärischer Immobilien zweckgebunden für die Armee eingesetzt werden können.

Damit entsteht ein einfacher Grundsatz: Militärisches Eigentum, das wirtschaftlich genutzt werden kann, soll einen Beitrag zur Finanzierung der Verteidigungsfähigkeit leisten.

Eine solche Regelung schafft zudem einen Anreiz, vorhandene Bundeswerte besser zu bewirtschaften, anstatt neue Mittel ausschliesslich über zusätzliche Bundesausgaben bereitzustellen.

Die sicherheitspolitischen und militärischen Bedürfnisse haben bei jeder Nutzung Vorrang.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 25.09.2026. Необроблені дані

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