Rechenzentren – Lärmschutz und Umweltbelastung
подано 24.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (24.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung grosser Rechenzentren wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht::
• Welche bundesrechtlichen Bestimmungen gelten heute für den Bau und Betrieb grosser Rechenzentren, insbesondere in Bezug auf Lärm, Luftemissionen und Wasserverbrauch?
• Wie werden die typischen Geräuschemissionen rechtlich eingeordnet? Dies betrifft insbesondere Kühl- und Lüftungsanlagen sowie Notstromaggregate. Welche Grenzwerte sind dabei anzuwenden?
• Sind die heutigen Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung ausreichend, um die Bevölkerung auch bei einem dauerhaft und rund um die Uhr betriebenen Rechenzentrum angemessen vor Lärm zu schützen?
• Wie wird bei der Beurteilung sichergestellt, dass tieffrequente und kontinuierliche Geräusche sowie der Betrieb während der Nacht ausreichend berücksichtigt werden?
• Welche Möglichkeiten hat der Bund, für grosse Rechenzentren einheitliche Anforderungen an den Lärmschutz und an die Messverfahren festzulegen? Wie kann verhindert werden, dass je nach Standort unterschiedliche Schutzstandards zur Anwendung kommen?
• Welche Anforderungen gelten heute für Notstromaggregate und deren Abgase? Werden insbesondere der Einsatz und die Betriebszeiten von Dieselgeneratoren sowie die dadurch verursachten Luftschadstoffe systematisch erfasst und begrenzt?
• Welche bundesrechtlichen Vorgaben bestehen für den Wasserverbrauch von Rechenzentren und deren Kühlsystemen? Sieht der Bundesrat angesichts zunehmender Trockenperioden einen zusätzlichen Handlungsbedarf?
Цей текст є лише німецькою.
Обґрунтування
In der Schweiz werden zunehmend grosse Rechenzentren gebaut. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung und den Betrieb zahlreicher Dienstleistungen. Gleichzeitig können solche Anlagen erhebliche Auswirkungen auf die Umgebung haben. Dazu zählen insbesondere der Lärm von Kühl- und Lüftungsanlagen, die rund um die Uhr in Betrieb sein können, der hohe Wasserbedarf sowie Notstromanlagen, die mit Diesel betrieben werden und entsprechende Luftschadstoffe verursachen.
Die Zuständigkeiten für die Bewilligung und den Betrieb solcher Anlagen sind zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Beim Lärmschutz bilden das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung die wichtigsten Grundlagen. Für gewisse Arten von Lärm bestehen jedoch keine einheitlichen Grenzwerte. Die Beurteilung erfolgt deshalb teilweise im Einzelfall.
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 25.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
