Italien: Keine Übernahme von Asylsuchenden, für die das Land zuständig ist?
подано 29.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (29.09.2026)
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Seit Dezember 2022 hat Italien die Dublin-Überstellungen ausgesetzt und weigert sich, Asylsuchende zu übernehmen, für die es nach den europäischen Abkommen zuständig ist. Zusammen mit anderen Staaten übte die Schweiz Druck aus, damit Rom seinen Verpflichtungen wieder nachkommt. Im August 2026 kündigte das Staatssekretariat für Migration die schrittweise Wiederaufnahme der Überstellungen nach Italien an.
Bundesrat Beat Jans erklärte kürzlich, Italien habe trotz seiner Zusicherungen bisher noch keine einzige asylsuchende Person übernommen, die von der Schweiz gemäss Dublin-Abkommen überstellt wurde.
Das Problem hat auch eine grosse finanzielle Dimension. Zwischen Dezember 2022 und Anfang September 2025 mussten 1850 Fälle von der Schweiz behandelt werden, weil die Überstellung nach Italien nicht möglich war. Der Bundesrat bezifferte die Mehrkosten für den Bund für Unterbringung, Asylverfahren und Beiträge an die Kantone auf rund 75 000 Franken pro Person.
Ich frage den Bundesrat:
• Stimmt es, dass Italien trotz der angekündigten Wiederaufnahme der Überstellungen bisher keine einzige asylsuchende Person übernommen hat, die von der Schweiz gemäss Dublin-Abkommen überstellt wurde? Wie ist der aktuelle Stand, und wie viele Überstellungen gab es konkret?
• Welche Zusicherungen hat die italienische Regierung der Schweiz bezüglich der Wiederaufnahme der Überstellungen gegeben und weshalb wurden diese bisher nicht konkret umgesetzt?
• Welche Schritte will der Bundesrat gegenüber Italien unternehmen, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Dublin-Abkommen nachkommt?
• Wie hoch sind nach heutigem Stand die gesamten Mehrkosten, die dem Bund entstanden sind, weil Asylsuchende, für die Italien zuständig ist, nicht dorthin überstellt werden konnten?
• Wie viele Asylsuchende, die nach Italien hätten überstellt werden sollen, halten sich derzeit in der Schweiz auf und wie viele davon wurden oder werden im schweizerischen Asylverfahren geprüft?
• Beabsichtigt der Bundesrat, weitere Massnahmen zu ergreifen, damit Italiens Pflichtverletzung nicht weitere Kosten und Aufwendungen für die Schweiz verursacht?
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 21.10.2026. Необроблені дані
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