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Парламент / Справи / 26.7273

26.7273Fragestunde. FrageEDAзавершена

Zugang zu Gefängnissen und Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen im Iran

подано 11.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (16.03.2026)

Internationale PolitikSicherheitspolitikInternationales Recht

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 16.03.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage

Der Iran hat frühere Konflikte, etwa den 12-Tage-Krieg, genutzt, um zahlreiche Hinrichtungen zu vollstrecken. - Hat die Schweiz derzeit Zugang zu iranischen Gefängnissen? - Was unternimmt sie, um solchen Zugang zu erhalten und eine mögliche Hinrichtungswelle zu verhindern? - Wann wird die Schweiz zudem öffentlich die Freilassung inhaftierter Menschenrechtsverteidigerinnen fordern, deren Engagement für eine demokratische Zukunft des Iran von zentraler Bedeutung ist und sich für deren Schutz einsetzen?

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Der Bundesrat verfolgt die Situation im Iran mit grosser Besorgnis. Die zuständigen Dienste des EDA fordern die iranischen Behörden regelmässig auf bilateraler und multilateraler Ebene auf, Hinrichtungen auszusetzen und Gewalt gegen Demonstrierende zu unterbinden, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten sowie den freien Zugang zum Internet und zu Kommunikationsdiensten herzustellen. Als Mitglied und aktuell Vorsitzende der Freedom Online Coalition hat die Schweiz eine gemeinsame Stellungnahme zu den Internet Shutdowns im Iran mitunterstützt. Des Weiteren fördert das EDA Projekte zur Stärkung der Menschenrechte in Iran, insbesondere via internationale Organisationen. Im Menschenrechtsrat trägt die Schweiz entsprechende Resolutionen zur Menschenrechtslage im Iran, einschliesslich Initiativen zur internationalen Beobachtung, Berichterstattung und Rechenschaft über Menschenrechtsverletzungen, mit.

Seit 2011 übernimmt die Schweiz teilweise die Sanktionen der Europäischen Union (EU) im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen im Iran. So wurden auch ein Grossteil der Listings mit sanktionierten Personen, die die EU am 29. Januar 2026 als Reaktion auf die Unterdrückung der Demonstrationen erlassen hat, übernommen. Darunter befinden sich auch Kommandeure der iranischen Revolutionsgarden und weiterer Ordnungskräfte. Aufgrund der Sanktionen sind allfällige Vermögenswerte der Revolutionsgarden in der Schweiz gesperrt. Darüber hinaus verfügt die Schweiz über keine Liste mit als terroristisch eingestuften Organisationen. Sie wendet alle Sanktionsmassnahmen des UNO-Sicherheitsrats an.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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