Zur Abschaffung der Kaderbeurteilung 2
подано 10.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (15.06.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 15.06.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass nach der Abschaffung der bisherigen Kaderbeurteilung die Auswahl höherer Unteroffiziere und Offiziere weiterhin nach einheitlichen, transparenten und objektiven Qualitätskriterien erfolgt?
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Позиція Федеральної ради
Die Kaderbeurteilung II wurde nach Einführung der Armee XXI etabliert. Dies aufgrund des Umstands, dass die Selektion von höheren Unteroffizieren und Offizieren in den ersten sieben Wochen der Rekrutenschule erfolgen musste. Der damals direkte Weg zum höheren Unteroffizier und Offizier, ohne dass die klassische Unteroffizierslaufbahn durchlaufen werden musste, verlangte mangels praktischer Führungserfahrung eine zusätzliche Beurteilung durch Dritte. Da künftige höhere Unteroffiziere und Offiziere heute die Unteroffizierslaufbahn durchlaufen, besteht diese Herausforderung nicht mehr. Aufgrund dessen kann auf die zusätzliche Beurteilung in Form der Kaderbeurteilung II verzichtet werden.
Die dadurch gewonnenen personellen Kapazitäten werden zu Gunsten der Rekrutierung eingesetzt, weil aufgrund der demographischen Entwicklung der Aufwand gestiegen ist.
Die Milizkader und Berufsmilitär werden im Rahmen ihrer Führungsausbildung auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen geschult und verfügen entsprechend über die Kompetenz, Entscheidungen im Rahmen der Kaderselektion zu treffen. Die Kaderselektion für höhere Unteroffiziere und Offiziere wird zudem zur Förderung der Objektivität über mehrere Hierarchiestufen hinweg behandelt.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
