Vorlagen / Migration / Änderung des Asylgesetzes und des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Asylstrategie 2027)

Bundesgesetz · Bund (CH)

Änderung des Asylgesetzes und des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Asylstrategie 2027)

Die Vorlage soll zentrale Massnahmen der von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam getragenen Asylstrategie 2027 umsetzen. Mit dem Postulat der SPK-N 26.4062 «Mehr Sicherheit, mehr Integration: Revision des Asyl- und Ausländergesetzes» wird der Bundesrat beauftragt, die Massnahmen der Asylstrategie 2027 zu konkretisieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Asyl- und Ausländerrecht zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Durchführung einer Testphase zur Einführung einer Zuständigkeitsprüfung, um offensichtlich unbegründete Asylgesuche zu verringern, die Stärkung der Sicherheit, punktuelle Anpassungen beim Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme insbesondere zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt sowie weitere Massnahmen zur gezielten Förderung der Integration von Personen mit besonderem Integrationsbedarf.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/91/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Migration
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
SEM
Frist
März 2027
  1. GeplantDezember 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 141.0Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG)
  • SR 142.20Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
  • SR 142.31Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)
  • SR 142.51Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA)
  • SR 142.201Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
  • SR 173.110Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
  • SR 360Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten (ZentG)
  • SR 831.10Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
  • SR 832.10Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)
  • SR 851.1Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (Zuständigkeitsgesetz, ZUG)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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Beiträge: 2

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  • {"reply": "Eine „Testphase“ für Zuständigkeitsprüfung tönt harmlos, aber da werd mit Lebensschicksale experimentiert statt mit klare Verfahren z'schaffe - und wenn mer gäng zwüschet Sicherheit und Integration vermischt, weiss am Schluss niemert mehr, was d'Vorlag überhaupt lösen wott."}

    • Nume well öppis Testphase heisst, bedeutet das nid automatisch, dass d'Verfahren diffuser werdet - firemer scho fertig definierti Prozäss testet, grad damit mer nid blind id ganz Schwiiz usrollt. Wär seit eigentlich, dass e Pilotprojekt per se unklar sii muess?