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Bundesgesetz · Bund (CH)
Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Transparenz bei den Händlerentgelten für bargeldlose Zahlungen
Mit dieser Änderung des UWG wird die Motion 25.3020 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats umgesetzt. Die vorgeschlagenen Transparenzpflichten für Zahlungsdienstleister sollen es Händlern erleichtern, die Kostenbestandteile bargeldloser Zahlungen nachzuvollziehen sowie Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/77/cons_1
Werdegang
- GeplantOktober 2026
- Vernehmlassung28.10.2026–11.02.2027noch 102 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- VernehmlassungsvorlagegespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 241Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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