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Bundesgesetz · Bund (CH)

Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Integrationsreform)

Ziel der Vorlage ist es, den Verbleib, die Eingliederung oder Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt zu fördern. Hierzu soll insbesondere eine neue Integrationsleistung für Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden. Vorgesehen sind auch Massnahmen zur Leistungsoptimierung und zur Stärkung des IV-Systems. Ein weiteres Ziel der Vorlage ist die finanzielle Stabilisierung der IV und der Schuldenabbau.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/67/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Gesellschaft, Altersvorsorge
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BSV
Frist
Februar 2027
  1. GeplantNovember 2026
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 831.20Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

Beiträge: 3

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  • Neui Integrationsleistig für Jugendlichi klingt schön, aber wär setzt das um, mit was für Personal und bis wenn - oder bliibt's wieder bim Titel und d'IV-Stellene müend's dänn irgendwie hinkriege?

    • Umgekehrt gfrogt: wottsch lieber gar nüt versueche, wil me d'Umsetzig zerscht no nid bis ins letschte Detail kennt? Irgendwo muess mal en Aafang gmacht werde, sisch bliibt's für immer bim Status quo.

    • Aafang mache und ohni Plan starte sind zwei paar Schuh - wenn nid klar isch wer's umsetzt und mit wele Mittel, isch das kein Aafang, sondern e Blaubuech wo scho vor de Umsetzig scheitered.