Vorlagen / Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; VD-ÜPF); zweites Vernehmlassungsverfahren
Verordnung · Bund (CH)
Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; VD-ÜPF); zweites Vernehmlassungsverfahren
Mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 22. März 2019 wurde auch Artikel 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geändert. Der neue Absatz 2 ermächtigt den Bundesrat, die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen näher zu umschreiben, insbesondere jene nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b, c und e BÜPF. Dies erfolgt im Rahmen der vorliegenden Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF).
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2025/118/cons_1
Werdegang
- GeplantNovember 2026
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
- SR 780.11Verordnung vom 15. November 2017 über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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