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Verordnung · Bund (CH)
Totalrevision von drei Verordnungen zum Kartellgesetz
Das Parlament hat mit der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2025 die Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) angenommen. Dies macht die Anpassung von drei der vier kartellrechtlichen Verordnungen erforderlich. Konkret sind die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4), die KG-Sanktionsverordnung (SVKG; SR 251.5) sowie die Gebührenverordnung KG (GebV-KG; SR 251.2) betroffen. Darüber hinaus werden diese drei Verordnungen an die Entwicklungen der Rechtsetzung sowie der mittlerweile reichhaltigen Rechtsprechung angepasst. Aufgrund der insgesamt mannigfaltigen Änderungen werden diese drei Verordnungen totalrevidiert.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/12/cons_1
Werdegang
- GeplantMai 2026
- Vernehmlassung27.05.2026–17.09.2026noch 2 Tage
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
- Vernehmlassungsvorlage - GebV-KGVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
- Vernehmlassungsvorlage - VKUVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
- Vernehmlassungsvorlage - SVKGVernehmlassungsvorlage · gespeichertDEFRIT
- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 251.2Verordnung vom 25. Februar 1998 über die Gebühren zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG, GebV-KG)
- SR 251.4Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
- SR 251.5Verordnung vom 12. März 2004 über die Sanktionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen (KG-Sanktionsverordnung, SVKG)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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