I2 beschreibt die Verfassungsverankerung aus Sicht der Behörden als Einschränkung; die Kehrseite – eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Stimmberechtigten – ist ein eigener, in der Liste fehlender Effekt.
Neutralitätsinitiative / Auswirkungen / Neutralitätsfragen werden Sache von Volk und Ständen
Direkte Demokratie
Neutralitätsfragen werden Sache von Volk und Ständen
Was heute Bundesrat und Parlament in der Praxis auslegen, wäre nach Annahme in der Verfassung festgeschrieben: Jede wesentliche Änderung der Neutralitätsauslegung bräuchte eine Verfassungsrevision und damit das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr (Art. 140 BV). Aus Sicht der Befürworter ist das der eigentliche Gewinn: Mitsprache statt wechselnder Praxis. Aus Sicht der Gegner ist es dieselbe Tatsache, negativ gewendet (I2). Als eigener Eintrag macht sie den Adressaten sichtbar, der in I2 fehlt: die Stimmberechtigten.
Einwände und Argumente des Gutachters · 3 · Letztes Gutachten 27.09.2026.
Der Mitsprachegewinn ist zeitlich asymmetrisch: Eine Verfassungsrevision braucht Botschaft, Parlamentsberatung und einen Abstimmungstermin und dauert in der Regel Jahre, während sicherheitspolitische Lagen sich in Wochen ändern. Der Eintrag beziffert diesen Zeithorizont nicht und lässt offen, was in der Zwischenzeit gilt.
Die Initiative ändert keine Volksrechte; Volk und Stände entscheiden nur dann, wenn überhaupt eine Änderung angestrebt wird. Die Kodierung INCREASE unter «Direkte Demokratie» misst damit eine Zuständigkeitsverschiebung, nicht mehr Mitsprachegelegenheiten. Ohne diese Präzisierung wird ein institutioneller Vorbehalt als Ausbau der Volksrechte gelesen.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.
