Die Initiative will das Bürgerrecht an objektive Kriterien (u.a. mehrjähriger rechtmässiger Aufenthalt) binden und Ermessensentscheide einschränken. Damit würde ein grosser Teil der heute nicht stimmberechtigten erwachsenen Wohnbevölkerung einbürgerungsberechtigt. Laut Bundesamt für Statistik lebt rund ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung ohne Schweizer Pass in der Schweiz; ein erheblicher Teil davon erfüllt eine Aufenthaltsdauer von über fünf Jahren. Aus Sicht der Befürworter schliesst das eine Legitimationslücke der Demokratie: Betroffene zahlen Steuern und leben langfristig hier, entscheiden aber nicht mit. Die konkrete Zahl der Zusatzberechtigten hängt von der Ausgestaltung der Ausschlussgründe im Gesetz ab und ist vor Vorliegen des Umsetzungsrechts nur schätzbar.
Einwände und Argumente des Gutachters · 4 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Kern der Initiative ist die Ausweitung des Stimmkörpers; ohne eine Grössenordnung dazu fehlt der Liste der zentrale Wirkungspfad.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026
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stütztZur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schweiz wohnen, jedoch nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. […] mehr als ein Viertel der in der Schweiz lebenden Menschen Ausländerinnen oder Ausländer.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Eintrag blendet die Dynamik aus: Ein Anspruch nach kurzer Frist wirkt nicht einmalig, sondern erneuert sich mit jeder Zuwanderungskohorte. Bei der heutigen Nettozuwanderung entstünde dauerhaft ein jährlich nachrückender Kreis von Anspruchsberechtigten, was die Aussage «aufgestauter Kreis» relativiert. Die Grössenordnung liesse sich aus der Zuwanderungs- und Aufenthaltsdauerstatistik des SEM beziffern.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
AmbivalentMethodik
Der Eintrag spricht von «mehrjährigem Aufenthalt» und «über fünf Jahren», ohne die von der Initiative verlangte Frist zu benennen oder als offen zu markieren. Da die Zahl der Anspruchsberechtigten fast vollständig von dieser Frist abhängt, ist der Eintrag als QUANTIFIABLE codiert, liefert aber weder Frist noch Schätzung. Zudem fehlt das Feld zur Umkehrbarkeit, obwohl der Bürgerrechtserwerb faktisch dauerhaft ist.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Beschrieb stellt die Nichtteilnahme als Folge des Rechts dar («entscheiden aber nicht mit»). Ein Teil der Betroffenen erfüllt die heutigen Voraussetzungen und stellt kein Gesuch – aus Kostengründen, wegen der Doppelbürgerrechtsregeln des Herkunftsstaats oder aus Desinteresse. Die «Legitimationslücke» ist deshalb nur teilweise rechtlich bedingt; der Eintrag sollte den Anteil der heute bereits Berechtigten von den Ausgeschlossenen trennen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.