Die Plafonierung greift nur dort, wo die Summe der beiden individuellen Renten 150 Prozent der Maximalrente übersteigt. Sie betrifft damit vor allem Paare mit mittleren bis hohen massgebenden Durchschnittseinkommen. Ehepaare mit tiefen Einkommen erhalten bereits heute beide Renten ungekürzt und gewinnen nichts. Wird die Massnahme über Lohnprozente oder Mehrwertsteuer finanziert, tragen auch Haushalte mit tiefen Einkommen und Alleinstehende einen Teil der Kosten, ohne zu profitieren. Die Nettoverteilung zwischen Einkommensgruppen ist deshalb offen und sollte anhand der Einkommensstatistik der Rentnerhaushalte geprüft werden.
Einwände und Argumente des Gutachters · 5 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
AmbivalentMethodik
Ohne Verteilungssicht wirkt der Eintrag «höhere Renten» pauschal; wer gewinnt und wer zahlt, ist die entscheidende Zusatzinformation.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026
Belege anzeigen
stütztHaushaltsbudgeterhebung | Bundesamt für Statistik - BFS
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
«Überwiegend an Paare mit höheren Erwerbseinkommen» ist zu grob. Die Plafonierung greift schon, wenn beide Ehegatten je ein mittleres Durchschnittseinkommen über die gesamte Beitragsdauer erzielt haben – also bei klassischen Zweiverdienerpaaren des Mittelstands. Eine Angabe, ab welchem massgebenden Durchschnittseinkommen die Kürzung einsetzt, würde den Eintrag präzisieren.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
AmbivalentMethodik
Als Beleg dient allein der Seitentitel «Haushaltsbudgeterhebung | BFS» – das ist keine Evidenz, sondern ein Verweis. Für eine Verteilungsaussage bräuchte es Zahlen zur Einkommensverteilung der Rentnerhaushalte nach Zivilstand; solange diese fehlen, bleibt die Aussage eine Vermutung über die Richtung.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Innerhalb der Rentnerpopulation ist die Richtung nicht mehrdeutig: Wer unterhalb der Plafonierungsschwelle liegt, gewinnt nichts, wer darüber liegt, gewinnt bis zum vollen Kürzungsbetrag. «AMBIGUOUS» bezieht sich nur auf die offene Finanzierungsseite; das sollte im Eintrag getrennt ausgewiesen werden, sonst verschwimmt eine klare Verteilungsaussage.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Nicht erwähnt ist die Gegenrichtung innerhalb des Systems: Die AHV enthält mit der Rentenformel und der oberen Plafonierung der Einzelrente bereits eine starke Umverteilung von hohen zu tiefen Einkommen. Wer die Ehepaar-Plafonierung streicht, hebt diese Umverteilung nicht auf, sondern nur eine zusätzliche, zivilstandsabhängige Kürzungsstufe.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.