Ein Ausbau ambulanter Unterstützung verschiebt Kosten zwischen Trägern: Der Assistenzbeitrag und die Hilflosenentschädigung werden von der IV getragen, Heimplätze werden über Kantone und Ergänzungsleistungen mitfinanziert. Je nach Umsetzung könnten Kantone entlastet und die IV belastet werden oder umgekehrt. Die IV hat ihre Schulden gegenüber der AHV noch nicht vollständig abgetragen; zusätzliche Leistungen träfen auf eine angespannte Ausgangslage. Eine saubere Beurteilung verlangt eine Trägerrechnung, die heute fehlt.
Einwände und Argumente des Gutachters · 6 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
AmbivalentMethodik
Ohne Blick auf die Lastenverschiebung zwischen Bund, IV und Kantonen wirken reine Kosten- oder Sparargumente einseitig.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 23.09.2026
Belege anzeigen
stützt«2024 wohnten 64 300 EL-Beziehende in einem Heim. Das entspricht einem Anteil von 18,3 Prozent.»
AmbivalentMethodik
Die Aussage zur IV-Verschuldung gegenüber der AHV ist ohne Beleg und ohne Stichjahr formuliert; massgeblich wäre die Betriebsrechnung der IV in den Sozialversicherungsstatistiken des BSV. Da der Eintrag selbst feststellt, dass eine Trägerrechnung fehlt, sollte die Quantifizierbarkeit eher UNKNOWN als PARTIALLY_QUANTIFIABLE lauten.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 26.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Verschiebung ist kein Selbstzweck, sondern politisch gewollt: Die heutige Finanzierungslogik begünstigt Heimplätze, weil deren Kosten über EL und Kantone gedeckt sind, während ambulante Assistenz enge Anspruchsvoraussetzungen hat. Dass die Initiative diese Fehlanreize korrigiert, gehört zur Wirkungsbeschreibung, nicht nur die Frage, wer am Ende zahlt.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 26.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Richtung AMBIGUOUS verdeckt, dass eine Ausweitung des Assistenzbeitrags ohne Gegenfinanzierung die IV-Rechnung dauerhaft belastet, während eine Entlastung der Kantone nur eintritt, wenn Heimplätze tatsächlich abgebaut werden. Solange Institutionen weiterbetrieben werden, fallen die Kosten doppelt an – ein Szenario, das der Eintrag nicht ausweist.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 26.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Verschiebung lässt sich grössenordnungsmässig eingrenzen: Ergänzungsleistungen für Personen im Heim machen einen grossen Teil der EL-Ausgaben aus, und die EL werden von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Sinkt die Heimquote, sinken diese Ausgaben bei beiden Trägern. Der Eintrag nennt die Richtung AMBIGUOUS, ohne diese konkrete Entlastungsmöglichkeit und ihre Datenquelle zu benennen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Nicht abgebildet ist die Finanzierungslogik der IV: Mehrausgaben der IV werden über Lohnprozente, Mehrwertsteueranteile und Bundesbeiträge gedeckt. Eine Ausweitung des Assistenzbeitrags trifft damit nicht nur «die IV», sondern Beitragszahlende und die Bundesrechnung; die Frage einer Zusatzfinanzierung bleibt im Eintrag ausgeklammert.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.