Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)'

Volksinitiative · Bund (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)'

Status
Im Parlament
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
–
Geschäft
26.029
Nr. der Bundeskanzlei
550
  • Parlament entscheidet bis berechnet
    05.03.2027in 123 Tagen
  1. Vorprüfung vomBBl 2023 1041
  2. Sammelbeginn
  3. Eingereicht am
  4. Zustandegekommen amBBl 2024 2637
  5. Ablauf Sammelfrist
  6. Botschaft des BundesratsBBl 2026 715
  7. Entwurf BundesbeschlussBBl 2026 847

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme11

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der eigentliche Zweck der Vorlage – Autonomie statt Heimzuweisung – gehört als eigenständige Wirkung auf die Liste.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wohnform für Menschen mit Behinderungen · Gutachter 23.09.2026

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stützt

Statistik der Invalidenversicherung IV Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Leichte Sprache Gebärdensprache Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Suche Such

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Gegenrechnung wird erwähnt, aber nicht ausgeführt: Heimplätze werden über Ergänzungsleistungen und Kantonsbeiträge mitfinanziert, wobei die Heimkosten in der EL-Statistik des BSV der grösste Ausgabenposten sind. Verlagerungen ins ambulante Setting können diese Posten senken. Ein Bruttokostenposten ohne die vermiedenen Heimkosten überzeichnet die fiskalische Belastung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehrkosten für Kantone und Gemeinden bei Wohn-, Assistenz- und Betreuungsangeboten · Gutachter 26.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die positive Seite fehlt: Assistenzarbeit macht heute unbezahlte oder informell geleistete Betreuung durch Angehörige zu deklarierter, sozialversicherter Erwerbsarbeit. Das erhöht Lohnsumme, AHV/IV-Beiträge und Steuersubstrat und kann Angehörige aus unfreiwilliger Teilzeit lösen – eine ökonomische Gegenbuchung zu den Kostenposten, die der Eintrag nur als Risiko formuliert.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Personalbedarf in Assistenz, Betreuung und Pflege · Gutachter 26.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Verschiebung ist kein Selbstzweck, sondern politisch gewollt: Die heutige Finanzierungslogik begünstigt Heimplätze, weil deren Kosten über EL und Kantone gedeckt sind, während ambulante Assistenz enge Anspruchsvoraussetzungen hat. Dass die Initiative diese Fehlanreize korrigiert, gehört zur Wirkungsbeschreibung, nicht nur die Frage, wer am Ende zahlt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Leistungen zwischen IV, Ergänzungsleistungen und kantonalen Budgets · Gutachter 26.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste bildet nur Wohnen, Kosten und Betreuungspersonal ab; die Arbeitsmarktseite der Zielgruppe selbst – und die damit verbundene fiskalische Gegenrechnung – fehlt vollständig.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Höhere Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen · Gutachter 26.09.2026

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stützt

Von den Menschen mit Behinderungen im Erwerbsalter (16–64 Jahre) beteiligen sich mehr als zwei von drei am Arbeitsmarkt: 2021 waren 68% erwerbstätig und 5% erwerbslos, was zusammen 73% Erwerbspersonen ergibt. ... Dennoch nehmen sie seltener am Arbeitsmarkt teil als Menschen ohne Behinderung (88%).

  • QuelleErwerbsbeteiligung · Bundesamt für Statistik (BFS)
  • Versionabgerufen 26.09.2026 · sha256 a1d8c1…62938e2e
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag beschreibt den Zugewinn nur als «Druck», ambulante Alternativen bereitzustellen. Aus Sicht der Befürworterinnen entsteht ein individuell einklagbarer Anspruch, der heute fehlt: Das BehiG verbietet Benachteiligung, begründet aber keinen Leistungsanspruch auf eine selbstgewählte Wohnform. Genau diese Lücke zwischen Diskriminierungsverbot und Leistungsrecht sollte der Eintrag benennen, sonst erscheint die Wirkung als blosse Absichtserklärung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wohnform für Menschen mit Behinderungen · Gutachter 02.10.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Kostenseite wird ohne Vermeidungskosten gerechnet: Auch der Status quo erzeugt Ausgaben – IV-Renten statt Erwerbsarbeit, stationäre Plätze statt Assistenz, Hospitalisationen bei fehlender Begleitung. Zudem bestehen völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention bereits heute; ein Teil der zugeschriebenen Mehrkosten ist damit nicht Folge der Initiative, sondern ohnehin anstehender Vollzug.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehrkosten für Kantone und Gemeinden bei Wohn-, Assistenz- und Betreuungsangeboten · Gutachter 02.10.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Unerwähnt bleibt der heute grösste Hebel: der Übergang aus geschützten Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt (Supported Employment). Dort arbeitet eine erhebliche Zahl von Personen zu Löhnen deutlich unter branchenüblichem Niveau; Belege dazu lieferte die IV-Statistik des BSV bzw. die IFEG-Angebotsdaten der Kantone. Ein Gleichstellungsanspruch zielt genau auf diese Schwelle – der Eintrag erfasst nur die Erwerbsquote insgesamt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen · Gutachter 02.10.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Engpass wird überzeichnet: Assistenz im Alltag (Haushalt, Begleitung, einfache Unterstützung) ist nicht deckungsgleich mit diplomierter Pflege und erschliesst Quereinsteigende, Studierende und Teilzeitkräfte. Der Vergleich mit dem Fachkräftemangel in Pflegeberufen trifft daher nur einen Teil des Bedarfs; der Eintrag unterscheidet die Qualifikationsstufen nicht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Personalbedarf in Assistenz, Betreuung und Pflege · Gutachter 02.10.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Verschiebung lässt sich grössenordnungsmässig eingrenzen: Ergänzungsleistungen für Personen im Heim machen einen grossen Teil der EL-Ausgaben aus, und die EL werden von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Sinkt die Heimquote, sinken diese Ausgaben bei beiden Trägern. Der Eintrag nennt die Richtung AMBIGUOUS, ohne diese konkrete Entlastungsmöglichkeit und ihre Datenquelle zu benennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Leistungen zwischen IV, Ergänzungsleistungen und kantonalen Budgets · Gutachter 02.10.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Kommunikationsbarrieren betreffen andere Personengruppen als Wohnen und Arbeit und verursachen andere Kosten; die Liste bildet derzeit nur körperliche Mobilität und Betreuung ab.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Zugang zu Information, Kommunikation und Verwaltungsleistungen (Gebärdensprache, Leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit) · Gutachter 02.10.2026

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stützt

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) setzt die Beseitigung von Benachteiligungen in zentralen Bereichen um.

Spricht gegen Annahme7

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die finanzielle Tragweite für Kantone ist der zentrale Streitpunkt jeder Umsetzung und fehlt in der Liste ganz.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Mehrkosten für Kantone und Gemeinden bei Wohn-, Assistenz- und Betreuungsangeboten · Gutachter 23.09.2026

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stützt

Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.fedlex.admin.ch veröffentlicht werden wird. 2026-... «%ASFF_YYYY_ID» 26.xxx Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indi-

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Ein Verfassungsanspruch schafft weder barrierefreien Wohnraum noch Assistenzpersonal. Solange Angebot und Fachkräfte fehlen, bleibt die «Wahlfreiheit» für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf weitgehend programmatisch, und der Zugewinn könnte vor allem denen zufallen, die ihre Assistenz selbst organisieren können. Der Eintrag nennt diese Ungleichverteilung des Nutzens innerhalb der Zielgruppe nicht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wohnform für Menschen mit Behinderungen · Gutachter 26.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Belastung dürfte breiter sein als dargestellt: Neben Wohn- und Assistenzangeboten fallen Anpassungen bei Bauten, Verkehr, Schule und Kommunikation an, und bestehende Institutionen tragen ihre Fixkosten während der Übergangszeit weiter. Da die Initiative keine Übergangsfrist und keinen Kostendeckel im Eintrag nennt, ist das Risiko nach oben offen – «nicht abschliessend bezifferbar» beschreibt eher eine Unsicherheit als eine Obergrenze.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehrkosten für Kantone und Gemeinden bei Wohn-, Assistenz- und Betreuungsangeboten · Gutachter 26.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Richtung AMBIGUOUS verdeckt, dass eine Ausweitung des Assistenzbeitrags ohne Gegenfinanzierung die IV-Rechnung dauerhaft belastet, während eine Entlastung der Kantone nur eintritt, wenn Heimplätze tatsächlich abgebaut werden. Solange Institutionen weiterbetrieben werden, fallen die Kosten doppelt an – ein Szenario, das der Eintrag nicht ausweist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Leistungen zwischen IV, Ergänzungsleistungen und kantonalen Budgets · Gutachter 26.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Wahlfreiheit ist nicht in jeder Konstellation ein Gewinn: Bei hohem Pflege- und Betreuungsbedarf, bei kognitiven Beeinträchtigungen oder bei fehlendem sozialem Umfeld kann ein institutionelles Angebot Versorgungssicherheit und Qualitätsaufsicht bieten, die eine privat organisierte Assistenz nicht garantiert. Ein Abbau stationärer Plätze zugunsten ambulanter Lösungen kann für diese Gruppe eine Verschlechterung bedeuten; der Eintrag kennt nur die Aufwärtsrichtung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wohnform für Menschen mit Behinderungen · Gutachter 02.10.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Richtung INCREASE ist nicht gesichert: Verpflichtungen zu «angemessenen Vorkehrungen» und erweiterte Klagemöglichkeiten erhöhen die erwarteten Kosten und Rechtsrisiken einer Anstellung. Arbeitsmarktökonomisch kann das Einstellungen gerade bei KMU bremsen, während bestehende Arbeitsverhältnisse besser geschützt werden. AMBIGUOUS wäre konsistenter mit der im Text selbst erwähnten Kostenseite der Arbeitgeber.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen · Gutachter 02.10.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht abgebildet ist die Finanzierungslogik der IV: Mehrausgaben der IV werden über Lohnprozente, Mehrwertsteueranteile und Bundesbeiträge gedeckt. Eine Ausweitung des Assistenzbeitrags trifft damit nicht nur «die IV», sondern Beitragszahlende und die Bundesrechnung; die Frage einer Zusatzfinanzierung bleibt im Eintrag ausgeklammert.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Leistungen zwischen IV, Ergänzungsleistungen und kantonalen Budgets · Gutachter 02.10.2026

Ambivalent8

AmbivalentMethodik

Ohne Blick auf die Lastenverschiebung zwischen Bund, IV und Kantonen wirken reine Kosten- oder Sparargumente einseitig.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Verschiebung von Leistungen zwischen IV, Ergänzungsleistungen und kantonalen Budgets · Gutachter 23.09.2026

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stützt

«2024 wohnten 64 300 EL-Beziehende in einem Heim. Das entspricht einem Anteil von 18,3 Prozent.»

AmbivalentMethodik

Die Umsetzbarkeit hängt am Personal; dieser Engpass fehlt sowohl in der Kosten- wie in der Nutzenbetrachtung.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Personalbedarf in Assistenz, Betreuung und Pflege · Gutachter 23.09.2026

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stützt

«Im Jahr 2026 wird das Obsan die nationalen Pflegepersonalbedarfsprognosen aktualisieren, die neben diesem Versorgungsbereich auch die Spitäler und Kliniken analysieren wird.»

AmbivalentMethodik

Der indirekte Gegenvorschlag wird nur im Quellentitel erwähnt, nicht in der Wirkungsanalyse. Bei einer Initiative im Parlament ist die realistische Referenzlage im Nein-Fall oft nicht der heutige Rechtsstand, sondern der Gegenvorschlag. Ohne diese Basislinie sind alle Mehrkostenangaben – nach oben wie nach unten – nicht einordenbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehrkosten für Kantone und Gemeinden bei Wohn-, Assistenz- und Betreuungsangeboten · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Aussage zur IV-Verschuldung gegenüber der AHV ist ohne Beleg und ohne Stichjahr formuliert; massgeblich wäre die Betriebsrechnung der IV in den Sozialversicherungsstatistiken des BSV. Da der Eintrag selbst feststellt, dass eine Trägerrechnung fehlt, sollte die Quantifizierbarkeit eher UNKNOWN als PARTIALLY_QUANTIFIABLE lauten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verschiebung von Leistungen zwischen IV, Ergänzungsleistungen und kantonalen Budgets · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Bildung ist neben Wohnen der grösste Anwendungsbereich der Initiative und in der Liste gar nicht vertreten, obwohl er kantonale Budgets und Betroffene unmittelbar trifft.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Druck auf inklusive Beschulung und Umbau der Sonderschulung · Gutachter 26.09.2026

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stützt

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007. Art. 1 Zweck: Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich der Sonderpädagogik zusammen ... b. fördern sie die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in der Regelschule.

AmbivalentMethodik

Das Zitat belegt nur den Status quo des Sonderpädagogik-Konkordats, nicht eine Wirkung der Initiative; zudem ist das Konkordat nicht für alle Kantone verbindlich, da ihm nicht alle beigetreten sind. Für die behauptete Verschiebung wäre die Bildungsstatistik des BFS (Anteil separativ beschulter Kinder, nach Kanton) der einschlägige Indikator. Auch die Zielgrösse fehlt: «Druck» ist nicht messbar, der Anteil integrativ beschulter Kinder wäre es.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Druck auf inklusive Beschulung und Umbau der Sonderschulung · Gutachter 02.10.2026

AmbivalentMethodik

Geographie ist mit «CH» kodiert, obwohl der Text selbst regionale Unterschiede (Rand- und Bergregionen gegenüber Agglomerationen) zum Kernpunkt macht. Entweder gehört die regionale Differenzierung in die Beschreibung mit einem Indikator (z. B. Spitex-Versorgungsdichte nach Kanton in der Spitex-Statistik des BFS), oder die Aussage sollte gestrichen werden; so bleibt sie unbelegte Vermutung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Personalbedarf in Assistenz, Betreuung und Pflege · Gutachter 02.10.2026

AmbivalentMethodik

Der Verkehrs- und Baubereich ist der kostenintensivste und zugleich sichtbarste Anwendungsbereich der Gleichstellung und kommt in keiner der sechs gelisteten Wirkungen vor; er betrifft andere Träger als Wohnen und Schule.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Beschleunigter Umbau von öffentlichem Verkehr, Bahnhöfen und öffentlich zugänglichen Bauten · Gutachter 02.10.2026

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stützt

Art. 22 Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr – 1 Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein.

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 12.10.2026. Wie das Gutachten entsteht

Weg durch die Räte: 26.029

Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.

Nationalrat

21.09.26E26.02921.09.26R26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26D26.02921.09.26G26.02921.09.26D26.029
RatJa134:57Ja132:58Ja127:67Ja131:62Ja108:88Ja130:63Ja107:85Ja108:86Ja127:65Ja106:86Ja107:84Ja131:62Ja132:61Ja131:61Ja130:62Ja133:61Ja105:87Ja105:86Ja117:79Ja125:70Ja126:70Ja103:87Ja109:85Ja132:64Ja98:88Ja104:89Nein62:128Ja130:66Ja131:64Ja104:85Ja96:90Ja131:65Ja105:88Nein84:107Nein89:105Ja123:73Ja126:64Ja108:85Ja108:80Ja97:78
GrüneJa 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Nein 100Nein 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Nein 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100gespaltenJa 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100Nein 100
SPJa 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Nein 100Nein 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Nein 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100Nein 100
GLPJa 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 91Ja 100Ja 100Ja 100Ja 91Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 91Ja 100Nein 91Ja 100Ja 100Ja 91Ja 100Ja 100Ja 73Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 73Ja 100Ja 100Ja 82Ja 82Ja 100Ja 82Ja 100Ja 100Ja 91
MitteJa 100Ja 100Ja 86Ja 100Ja 100Ja 96Ja 100Ja 100Ja 97Ja 100Ja 97Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 97Ja 97Ja 83Ja 76Ja 79Ja 93Ja 100Ja 100Ja 79Ja 96Nein 96Ja 93Ja 100Ja 93Ja 79Ja 97Ja 100Ja 69gespaltenJa 69Ja 93Ja 97Ja 100gespalten
FDPJa 100Ja 100Ja 100Ja 96Nein 89Ja 96Nein 85Nein 89Ja 85Nein 85Nein 85Ja 96Ja 96Ja 93Ja 89Ja 100Nein 96Nein 93Ja 100Ja 100Ja 100Nein 96Nein 89Ja 100Nein 82Nein 100Nein 96Ja 100Ja 100Nein 89Nein 96Ja 100Nein 96Nein 100Nein 100Ja 100Ja 89Nein 82Nein 70gespalten
SVPNein 92Nein 94Ja 100Nein 94Nein 97Nein 95Nein 95Nein 95Nein 94Nein 97Nein 94Nein 94Nein 94Nein 94Nein 94Nein 94Nein 94Nein 94Ja 100Ja 100Ja 100Nein 94Nein 94Ja 100Nein 95Nein 95Ja 95Ja 100Ja 100Nein 94Nein 95Ja 100Nein 95Nein 98Nein 99Ja 100Nein 94Nein 97Nein 94Ja 95

massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln

Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.

Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.

  1. Nationalrat

    Eintreten

    134 Ja, 57 Nein, 1 Enthaltung

  2. Nationalrat

    Gesamtabstimmung

    108 Ja, 80 Nein, 8 Enthaltungen

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