AHV-Finanzen
Bei Ablehnung: 13. Rente wird trotzdem ausbezahlt, der Fonds zehrt sich aus
direktteilweise quantifizierbar↓ sinktteilweise umkehrbarAHV-Ausgleichsfonds, Versicherte, Bund
Der Anspruch auf die 13. Altersrente entsteht direkt aus der Verfassung; eine Ablehnung der Zusatzfinanzierung ändert daran nichts. Ohne zusätzliche Einnahmen müssten die Kosten laut Botschaft aus den bisherigen Mitteln getragen werden; der Ausgleichsfonds fiele ab 2027 unter 100 Prozent einer Jahresausgabe und sänke anschliessend rasch weiter. Die Frage der Finanzierung wäre damit in die nächste AHV-Reform verschoben – mit den Optionen höhere Lohnbeiträge, spätere Mehrwertsteuererhöhung, höheres Rentenalter oder Leistungseingriffe. Welche Variante das Parlament dann wählt, ist offen.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 24.09.2026.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Liste beschreibt nur die Folgen einer Annahme. Das Nein-Szenario mit seiner Fondsentwicklung und der Verschiebung des Entscheids ist der eigentliche Vergleichsfall und fehlt als eigener Eintrag.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026
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Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
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