Bundesfinanzen
Vollzugsaufwand beim Bund: weniger Sanktionsübernahme, mehr Umgehungsabwehr
2. Ordnungteilweise quantifizierbarRichtung unklarumkehrbarSECO (Sanktionsvollzug), BAZG, FINMA-beaufsichtigte Stellen
Entfällt die Übernahme fremder Sanktionspakete, sinkt der Aufwand für Verordnungsgebung, Bewilligungen und Meldungen beim SECO. Gleichzeitig verlangt Art. 54a Abs. 3 weiterhin Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen: Dafür müssten Behörden ausländische Listen und Güterkataloge beobachten und Umgehungsfälle nachweisen, ohne die Grundsanktion selbst zu vollziehen – ein aufwendigerer, weil indirekter Vollzug. Ob der Personalbedarf sinkt oder steigt, ist offen; Anhaltspunkte liefern die Personal- und Sachausgaben des SECO im Voranschlag sowie dessen Berichterstattung zum Sanktionsvollzug.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 27.09.2026.
AmbivalentMethodik
Die Liste enthält fiskalische Einträge nur zur Armee (I10, I14). Der Verwaltungsvollzug der Sanktionspolitik ist ein eigener Kostenposten mit gegenläufigen Komponenten und gehört dazu.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 27.09.2026
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Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
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