Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)' / Auswirkungen / Familiennachzug: andere Regeln für Schweizer Bürgerinnen und Bürger als für Drittstaatsangehörige

Erwerbsanreize & Fachkräfte

Familiennachzug: andere Regeln für Schweizer Bürgerinnen und Bürger als für Drittstaatsangehörige

2. Ordnungquantifizierbar↑ steigtteilweise umkehrbarNeueingebürgerte und ihre Angehörigen im Ausland; kantonale Migrationsämter

Der Anspruch auf Familiennachzug richtet sich nach dem Status: Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder unter den Voraussetzungen von Art. 42 AIG nachziehen, während für Personen mit Aufenthaltsbewilligung teilweise strengere oder ermessensabhängige Regeln gelten. Ein erleichterter Zugang zum Bürgerrecht führt deshalb mittelbar zu zusätzlichen Nachzugsansprüchen ausserhalb der Kontingente für Drittstaatsangehörige. Gegner sehen darin eine Umgehung der Zuwanderungssteuerung, Befürworter eine Gleichbehandlung beim Familienleben. Die Grössenordnung liesse sich aus den SEM-Zahlen zum Familiennachzug nach Aufenthaltsgrund abschätzen.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste kennt mit I7 nur den Wegfall von Wegweisungsinstrumenten; der umgekehrte Effekt – neue Zuzugsansprüche für Angehörige – ist ein eigener, zählbarer Pfad und fehlt ganz.

2 Belege, von schwur.ch geprüft · Gutachter 30.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Art. 42 Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern – 1 Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen.

stützt

Jahresstatistik Zuwanderung 2024 2023 2024 Bestand 2 313 217 2 368 364 Wanderungssaldo 98 851 83 392 Einwanderung mit Erwerb 103 581 94 578 Familiennachzug 46 281 42 433 Auswanderung 75 291 78 906 Erwerb des Schweizer Bürgerrechts 41 299 40 291 Auf einen Blick Ständige ausländische Wohnbevölkerung 2

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (2)

stützt

Art. 42 Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern – 1 Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen.

Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), SR 142.20, Art. 42 (Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern) und Art. 43/44

stützt

Jahresstatistik Zuwanderung 2024 2023 2024 Bestand 2 313 217 2 368 364 Wanderungssaldo 98 851 83 392 Einwanderung mit Erwerb 103 581 94 578 Familiennachzug 46 281 42 433 Auswanderung 75 291 78 906 Erwerb des Schweizer Bürgerrechts 41 299 40 291 Auf einen Blick Ständige ausländische Wohnbevölkerung 2

Staatssekretariat für Migration, Ausländerstatistik: Einreisen im Familiennachzug nach Aufenthaltsgrund