Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)' / Auswirkungen / Hier geborene und aufgewachsene Kinder erhalten früher gesicherten Status

Direkte Demokratie

Hier geborene und aufgewachsene Kinder erhalten früher gesicherten Status

1. Ordnungquantifizierbar↑ steigtnicht umkehrbarIn der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche ausländischer Eltern; Schulen und Lehrbetriebe

Heute erwerben in der Schweiz geborene Kinder das Bürgerrecht nicht automatisch; erleichtert eingebürgert werden nur Angehörige der dritten Generation auf Gesuch und unter Bedingungen. Ein Anspruch nach kurzer Aufenthaltsdauer erfasst faktisch alle hier geborenen Kinder, deren Eltern die Frist erfüllen. Das betrifft den Zugang zu Lehrstellen mit Staatsangehörigkeitserfordernis, Stipendien, Reisefreiheit und den Schutz vor Ausweisung nach der Volljährigkeit. Gegner wenden ein, dass das Bürgerrecht damit ohne eigene Integrationsleistung der Kinder entsteht. Die Zahl der Betroffenen lässt sich aus der BFS-Statistik der Geburten nach Staatsangehörigkeit der Eltern abschätzen.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste betrachtet nur erwachsene Zugewanderte; die zweite und dritte Generation ist eine eigene, zahlenmässig fassbare Betroffenengruppe mit anderen Wirkungen.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 30.09.2026

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stützt

Art. 24a Personen der dritten Ausländergeneration – 1 Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden …

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Art. 24a Personen der dritten Ausländergeneration – 1 Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden …

Bürgerrechtsgesetz (BüG), SR 141.0, Art. 24a (erleichterte Einbürgerung der dritten Generation)