Die Liste betrachtet nur erwachsene Zugewanderte; die zweite und dritte Generation ist eine eigene, zahlenmässig fassbare Betroffenengruppe mit anderen Wirkungen.
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Art. 24a Personen der dritten Ausländergeneration – 1 Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden …
- SourceBundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG), SR 141.0 · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionconsulté le 30.09.2026 · sha256 26d8d2…775d6654
