Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)' / Auswirkungen / Siedlungsnähere Anlagen: mehr Betroffene von Lärm und Schattenwurf

Regionen & Verteilung

Siedlungsnähere Anlagen: mehr Betroffene von Lärm und Schattenwurf

2. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarAnwohnerinnen und Anwohner in offenen Kulturlandschaften und Streusiedlungsgebieten

Bewaldete Kämme liegen häufig weiter von Wohngebieten entfernt als offene Kuppen und Landwirtschaftsland. Verschiebt ein Waldverbot die Standortsuche ins Offenland, steigt die Zahl der Personen innerhalb der relevanten Abstände zu Anlagen; Lärmgrenzwerte nach Lärmschutz-Verordnung und Anforderungen an Schattenwurf werden damit häufiger zum bestimmenden Kriterium. Umgekehrt entfällt die Belastung von Erholungssuchenden im Wald. Die Zahl zusätzlich betroffener Personen liesse sich mit Siedlungs- und Windpotenzialdaten grob abschätzen.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

I7 behandelt die Verlagerung nur als Landschafts- und Akzeptanzfrage; die gesundheitsbezogene Betroffenheit von Anwohnenden ist ein eigener, rechtlich normierter Wirkungskanal.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 30.09.2026

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Lärmschutz-Verordnung (LSV) mit Belastungsgrenzwerten für Industrie- und Gewerbelärm, angewandt auf Windenergieanlagen