Regionen & Verteilung
Siedlungsnähere Anlagen: mehr Betroffene von Lärm und Schattenwurf
2. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarAnwohnerinnen und Anwohner in offenen Kulturlandschaften und Streusiedlungsgebieten
Bewaldete Kämme liegen häufig weiter von Wohngebieten entfernt als offene Kuppen und Landwirtschaftsland. Verschiebt ein Waldverbot die Standortsuche ins Offenland, steigt die Zahl der Personen innerhalb der relevanten Abstände zu Anlagen; Lärmgrenzwerte nach Lärmschutz-Verordnung und Anforderungen an Schattenwurf werden damit häufiger zum bestimmenden Kriterium. Umgekehrt entfällt die Belastung von Erholungssuchenden im Wald. Die Zahl zusätzlich betroffener Personen liesse sich mit Siedlungs- und Windpotenzialdaten grob abschätzen.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
I7 behandelt die Verlagerung nur als Landschafts- und Akzeptanzfrage; die gesundheitsbezogene Betroffenheit von Anwohnenden ist ein eigener, rechtlich normierter Wirkungskanal.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 30.09.2026
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Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
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