I7 behandelt die Verlagerung nur als Landschafts- und Akzeptanzfrage; die gesundheitsbezogene Betroffenheit von Anwohnenden ist ein eigener, rechtlich normierter Wirkungskanal.
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- SourceLärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV), SR 814.41 · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionconsulté le 30.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
