Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)'

Volksinitiative · Bund (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)'

Status
Im Parlament
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
–
Geschäft
–
Nr. der Bundeskanzlei
558
  • Parlament entscheidet bis berechnet
    25.01.2028in 447 Tagen
  1. Vorprüfung vomBBl 2024 177
  2. Sammelbeginn
  3. Eingereicht am
  4. Ablauf Sammelfrist
  5. Zustandegekommen amBBl 2025 2849
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2026 1805
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2026 1804

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme15

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der ökologische Nutzen, auf den sich die Initiative beruft, gehört als eigener Posten neben die energiewirtschaftlichen Kosten, sonst ist die Liste einseitig.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Eine weitere Bedrohung sind physikalische Belastungen bei der Waldbewirtschaftung wie zum Beispiel die Bodenverdichtung durch schwere Forstmaschinen.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Untererfasst ist die Dauerhaftigkeit: Fundamente, Kranstellflächen und verbreiterte Zufahrten bleiben über die gesamte Betriebszeit von rund zwei bis drei Jahrzehnten bestehen, und ein Rückbau stellt Bodengefüge und Waldinnenklima nicht wieder her. Der Eintrag sollte zwischen befristeter Bau- und dauerhafter Betriebsfläche unterscheiden.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Darstellung unterstellt eine offene Abwägung. Seit der Einstufung von Anlagen erneuerbarer Energien als Vorhaben von nationalem Interesse und den Beschleunigungsbestimmungen hat sich das Gewicht in der Praxis zugunsten des Ausbaus verschoben. Aus Sicht der Befürworter stellt die feste Regel ein Gegengewicht her, statt eine funktionierende Einzelfallprüfung zu ersetzen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Verfassungsinitiativen wirken in der Regel nicht rückwirkend; Bestandesschutz und Übergangsfristen liegen beim Gesetzgeber. Der Eintrag stellt das Entschädigungsrisiko als praktisch gesichert dar, obwohl es ohne Rückwirkungsklausel im Text gering ausfallen dürfte. Die Unsicherheit wäre zudem zeitlich begrenzt auf die Umsetzungsperiode.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsunsicherheit für bewilligte und laufende Windprojekte · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Gegengerechnet fehlen die Einnahmen, die Gemeinden auch ohne Waldstandorte erzielen können, und die Kosten, die Windparks der öffentlichen Hand verursachen – Verfahren, Strassenunterhalt, Rückbausicherstellung. Zudem betreffen entgangene Pachtzinsen vor allem Bürgergemeinden als Grundeigentümerinnen, nicht die Bevölkerung insgesamt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entgangene Abgaben, Pachtzinsen und Wertschöpfung in Standortgemeinden · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Verlagerungsthese setzt voraus, dass Offenland- und Alpenstandorte gleich geeignet sind. Ein Teil des offenen Potenzials liegt in Landschaften mit eigenen Schutzstatus, andere Teile sind windhöffiger als Waldkämme. Aus Sicht der Befürworter ist das kein Nachteil des Verbots, sondern eine Umlenkung dorthin, wo keine Rodung nötig ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verlagerung des Ausbaudrucks auf offene Landschaften, Landwirtschaftsland und Alpenraum · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Winterlücke wird nach den Szenarien der Energieperspektiven vor allem durch Photovoltaik, Wasserkraft, Speicher und die Importfähigkeit bestimmt; der Windanteil bleibt in allen Varianten klein. Einen messbaren Strompreiseffekt aus dem Wegfall von Waldstandorten abzuleiten, ist bei dieser Grössenordnung nicht belegt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Winterimporte und Kostenfolgen für Ersatzkapazitäten · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Untererfasst ist die Qualität des gesetzlichen Ersatzes: Das Waldgesetz verlangt für Rodungen Realersatz oder gleichwertige Massnahmen, doch Ersatzaufforstungen entstehen häufig andernorts und erreichen die ökologische Funktion eines alten, geschlossenen Bestandes erst nach Jahrzehnten. Flächenbilanz und Funktionsbilanz sind nicht dasselbe; der Eintrag sollte diesen Unterschied benennen, weil er den Kern des Waldschutzarguments trägt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Ein sektorielles Bauverbot auf Verfassungsstufe ist kein Systembruch: Die Bundesverfassung enthält mit dem Moor- und Moorlandschaftsschutz und mit der Zweitwohnungsbeschränkung bereits absolute, abwägungsfeste Bauverbote. Der Eintrag stellt die starre Regel als institutionelle Ausnahme dar, ohne diese bestehenden Vorbilder zu erwähnen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Das Waldpotenzial ist nicht gleich verlorene Produktion: Windprojekte scheitern in der Schweiz regelmässig an kommunalen Abstimmungen und Einsprachen, unabhängig vom Standorttyp. Der Eintrag rechnet den Wegfall der Waldstandorte faktisch eins zu eins in Mindererzeugung um, obwohl die Realisierungsquote der entscheidende Zwischenschritt ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wegfall oder Verzögerung von Windprojekten im Wald – weniger einheimischer Winterstrom · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Kreis der Begünstigten ist eng: Es profitieren vor allem Grundeigentümerinnen – häufig Bürgergemeinden und Kantone – sowie einzelne Standortgemeinden, während die Lasten (Landschaft, Lärm, Verkehr) breiter verteilt sind. Der Eintrag beschreibt die Einnahmen als regionalen Gewinn, ohne diese Verteilungsfrage zu benennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entgangene Abgaben, Pachtzinsen und Wertschöpfung in Standortgemeinden · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag zählt nur den Kohlenstoff der Bäume mit. Ein erheblicher Teil des Waldkohlenstoffs liegt im Boden; Rodung, Abtrag und Verdichtung setzen Bodenkohlenstoff frei, und diese Freisetzung wird durch einen Rückbau nicht rückgängig gemacht. Das Landesforstinventar weist Vorräte je Hektare aus, so dass diese Grösse belegbar wäre.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klimawirkung: entgangene fossilfreie Stromproduktion gegen erhaltene Waldkohlenstoffspeicher · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Verlagerungsthese setzt eine feste Ausbaumenge voraus. Ein Teil der Lücke lässt sich durch Repowering bestehender Standorte, höhere Anlagen und Effizienzgewinne schliessen, ohne neue Landschaften zu beanspruchen. Der Eintrag behandelt diese Option nicht und stellt die Verschiebung ins Offenland als einzigen Anpassungsweg dar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verlagerung des Ausbaudrucks auf offene Landschaften, Landwirtschaftsland und Alpenraum · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Gegenrechnung fehlt: Windanlagen werden über Investitionsbeiträge und frühere Einspeisevergütungen aus dem Netzzuschlag mitfinanziert, den alle Strombezüger zahlen. Fallen Waldprojekte weg, entfallen auch diese Fördermittel. Ein Posten mit Richtung INCREASE auf die Strompreise müsste beide Kanäle nennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Winterimporte und Kostenfolgen für Ersatzkapazitäten · Gutachter 30.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

I8 nennt Netzentgelte als Kanal für Mehrkosten, lässt aber die entfallenden Netzanschlusskosten der nicht gebauten Anlagen unerwähnt; beide Richtungen gehören in dieselbe Bilanz.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Vermiedene oder verschobene Netzanschluss- und Netzausbaukosten · Gutachter 30.09.2026

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stützt

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Spricht gegen Annahme17

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Kern der Auseinandersetzung ist der Zielkonflikt Waldschutz gegen Winterstromproduktion; ohne diesen Posten fehlt der Liste die zentrale energiepolitische Wirkung.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Wegfall oder Verzögerung von Windprojekten im Wald – weniger einheimischer Winterstrom · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Wald: 14.8 TWh/a (entspricht 50.1 % des Gesamtpotenzials); Total: 29.5 TWh/a

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die fiskalisch-regionale Seite betrifft gerade jene Gemeinden, die über die Projekte abstimmen, und fehlt in der Liste.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Entgangene Abgaben, Pachtzinsen und Wertschöpfung in Standortgemeinden · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Die Voralpen verzeichneten 2024 ein positives, alle anderen Forstzonen ein negatives Betriebsergebnis. Den grössten Verlust wies die Forstzone Alpensüdseite mit durchschnittlich 146 CHF/ha aus.

  • QuelleJahrbuch Wald und Holz 2025 · Bundesamt für Umwelt (BAFU), Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA
  • Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 829a09…6507f697
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Preis- und Kostenfolge ist die Brücke zwischen Energiemenge und Haushalten; ohne sie bleibt die energiewirtschaftliche Wirkung abstrakt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Höhere Winterimporte und Kostenfolgen für Ersatzkapazitäten · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Energieperspektiven 2050+ Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Bundesamt für Energie BFE Bundesamt für Energie Bundesamt für Energie BFE Suche Suche Energieperspektiven 2050+ Die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+) analysieren im Szen

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag nennt keine Grössenordnung. Pro Anlage wird typischerweise weniger als ein Hektar dauerhaft gerodet, und das Waldgesetz verlangt für jede Rodung Realersatz oder gleichwertige Ersatzmassnahmen; die Waldfläche der Schweiz nimmt gesamthaft weiter zu. Ohne diese Relation erscheint der Nutzen des Verbots grösser, als er flächenmässig ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht erwähnt ist der föderale Verlust: Standortentscheide liegen heute bei Kantonen und Gemeinden, die je nach Topografie unterschiedlich entscheiden können. Eine Bundesverfassungsnorm nimmt Kantonen mit hohem Waldanteil – etwa im Jura – diesen Spielraum vollständig, auch wo lokal Zustimmung besteht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Untererfasst sind die bereits versenkten Kosten: Windprojekte durchlaufen Richtplan-, Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren über zehn bis zwanzig Jahre, mit Messkampagnen, Gutachten und Rechtsmittelverfahren. Ein Abbruch trifft nicht nur Projektträger, sondern auch Gemeinden, die Planungsaufwand vorfinanziert haben.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsunsicherheit für bewilligte und laufende Windprojekte · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Grössenordnungen sind asymmetrisch: Der einmalige Kohlenstoffverlust einer Rodungsfläche von unter einem Hektar je Anlage steht einer über zwanzig bis dreissig Betriebsjahre kumulierten Verdrängung fossiler Erzeugung gegenüber. Der Eintrag lässt offen, was er in der Praxis nahelegt, obwohl die zeitliche Struktur eindeutig ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klimawirkung: entgangene fossilfreie Stromproduktion gegen erhaltene Waldkohlenstoffspeicher · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Untererfasst ist, dass Ersatz nicht nur teurer, sondern auch politisch aufwendig ist: Wasserkraftreserve und Reservekraftwerke sind befristete Notlösungen, deren Kosten über Netzentgelte auf alle Bezüger überwälzt werden. Der Eintrag nennt den Kanal, aber nicht, dass er unabhängig vom Verbrauch jeden Haushalt trifft.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Winterimporte und Kostenfolgen für Ersatzkapazitäten · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Erschliessung wird nur als Schaden dargestellt. Verbreiterte Zufahrten werden in der Praxis auch forstwirtschaftlich genutzt und von den Betreibern unterhalten; Kranstell- und Fundamentflächen schaffen zudem besonnte Lichtungen und Waldränder, die für wärmeliebende Arten Lebensraum bieten. Der Eintrag bilanziert diese Gegeneffekte nicht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die behauptete Verfahrensverkürzung ist nicht gesichert. Eine Verfassungsnorm, die an den Begriff «Wald» anknüpft, erzeugt neue Streitfragen zu Waldrändern, Waldabstand, Einwuchsflächen und Waldfeststellungsverfahren nach Waldgesetz. Kürzere Verfahren entstehen nur, wo die Abgrenzung unstrittig ist – im windhöffigen Jura ist gerade das häufig nicht der Fall.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Untererfasst ist der Ankündigungseffekt: Schon das Zustandekommen und die Behandlung der Initiative veranlasst Investoren und Gemeinden, Waldprojekte zu sistieren, weil Planungsausgaben bei einem Ja verloren wären. Diese Wirkung tritt vor dem Urnengang ein und bleibt auch bei einer Ablehnung als Zeitverlust bestehen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rechtsunsicherheit für bewilligte und laufende Windprojekte · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht erwähnt ist, dass der Gesetzgeber Windanlagen mit genügender Bedeutung als Vorhaben von nationalem Interesse eingestuft und beschleunigte Verfahren geschaffen hat. Gerade die grossen Jura-Waldprojekte sind Adressaten dieser Regeln; ein Verbot entzieht dem beschlossenen Instrumentarium einen wesentlichen Teil seines Anwendungsbereichs.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wegfall oder Verzögerung von Windprojekten im Wald – weniger einheimischer Winterstrom · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Untererfasst ist die Dauer: Baurechts- und Konzessionsverträge laufen über die Betriebszeit von zwei bis drei Jahrzehnten und liefern einer kleinen Gemeinde planbare Jahreseinnahmen. Ein Verbot entzieht nicht einen einmaligen Betrag, sondern eine wiederkehrende Position im Gemeindebudget – das sollte der Eintrag als Barwert, nicht als Jahresgrösse, denken.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entgangene Abgaben, Pachtzinsen und Wertschöpfung in Standortgemeinden · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht erwähnt ist, dass der Schweizer Wald in einzelnen Jahren bereits als Nettoquelle bilanziert wurde und seine Senkenleistung stark von Trockenheit und Störungen abhängt. Der «erhaltene Speicher» ist damit keine gesicherte Klimaleistung, während vermiedene fossile Erzeugung jährlich anfällt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klimawirkung: entgangene fossilfreie Stromproduktion gegen erhaltene Waldkohlenstoffspeicher · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Plausibler als eine Verlagerung ist ein Stillstand: Offenlandstandorte liegen näher an Siedlungen und treffen dort auf mehr direkt Betroffene und entsprechend mehr Einsprachen. Der Eintrag lässt offen, dass die «Umlenkung» praktisch in einem Ausbaustopp enden kann, statt in einem Standortwechsel.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verlagerung des Ausbaudrucks auf offene Landschaften, Landwirtschaftsland und Alpenraum · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Untererfasst ist die Preisstruktur der Knappheit: In kalten, windarmen Winterwochen bestimmen die teuersten Stunden den Importpreis. Fehlende Winterproduktion wirkt deshalb nicht proportional zur Jahresmenge, sondern überproportional in genau jenen Stunden, in denen Reserve- und Importkosten am höchsten sind.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Winterimporte und Kostenfolgen für Ersatzkapazitäten · Gutachter 30.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

I7 behandelt die Verlagerung nur als Landschafts- und Akzeptanzfrage; die gesundheitsbezogene Betroffenheit von Anwohnenden ist ein eigener, rechtlich normierter Wirkungskanal.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Siedlungsnähere Anlagen: mehr Betroffene von Lärm und Schattenwurf · Gutachter 30.09.2026

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stützt

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Ambivalent13

AmbivalentMethodik

Der zitierte Beleg betrifft Bodenverdichtung durch schwere Forstmaschinen in der Waldbewirtschaftung, nicht Windkraftanlagen. Er stützt allenfalls die Aussage, dass Waldböden auf Befahrung empfindlich reagieren, nicht die Zurechnung zur Windenergie. Für die behauptete Wirkung fehlt ein Beleg zu Rodungs- und Erschliessungsflächen konkreter Windprojekte.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag stellt zwei Effekte gegenüber, nennt aber für keinen eine Zahl, obwohl beide grob berechenbar wären: Kohlenstoffvorrat pro Hektar Schweizer Wald aus dem Landesforstinventar einerseits, vermiedene Emissionen pro TWh verdrängter fossiler Erzeugung andererseits. Die Kodierung AMBIGUOUS ersetzt hier eine machbare Gegenüberstellung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klimawirkung: entgangene fossilfreie Stromproduktion gegen erhaltene Waldkohlenstoffspeicher · Gutachter 25.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Richtung INCREASE beschreibt die Vermeidung eines Eingriffs gegenüber einer Referenzentwicklung, die der Eintrag nicht definiert. Ohne Annahme darüber, wie viele Waldanlagen ohne Verbot bis wann gebaut würden, ist die Grösse des «erhaltenen» Waldes unbestimmt – bei wenigen Anlagen pro Jahr fällt sie anders aus als bei einem vollen Ausbaupfad.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Erhalt zusammenhängender Waldflächen, Waldböden und Erschliessungsverzicht · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag bündelt zwei gegenläufige Wirkungen – Verlust der Einzelfallabwägung und Gewinn an Planungssicherheit – unter einer einzigen Richtung INCREASE. Damit ist nicht erkennbar, was zunimmt. Entweder zwei Posten oder die Richtung AMBIGUOUS wären konsistenter mit der Kodierung der übrigen Einträge.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Posten mischt Transfers und Wertschöpfung. Baurechtszinsen und Konzessionsabgaben sind Umverteilungen vom Betreiber an Gemeinde und Waldeigentümerin, während Bau- und Unterhaltsaufträge reale Wertschöpfung sind. Nur Letztere gehört unter die Dimension Beschäftigung; ohne Trennung wirkt der regionale Verlust grösser, als er gesamtwirtschaftlich ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entgangene Abgaben, Pachtzinsen und Wertschöpfung in Standortgemeinden · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Annahme, Windstrom verdränge im europäischen Verbund fossile Erzeugung, ist zeitabhängig. Je weiter der Umbau der europäischen Stromerzeugung fortschreitet, desto kleiner wird die vermiedene Emission je TWh. Ein Posten über die Betriebsdauer von zwanzig bis dreissig Jahren müsste diesen sinkenden Verdrängungsfaktor offenlegen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klimawirkung: entgangene fossilfreie Stromproduktion gegen erhaltene Waldkohlenstoffspeicher · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Kodierung und Inhalt passen nicht zusammen: Der Posten ist unter regions mit dem Typ ENVIRONMENTAL geführt, beschreibt aber überwiegend Landschaftsbild, Akzeptanz und Raumnutzungskonflikte – also soziale und raumplanerische Wirkungen. Mit dieser Einstufung wird er in der Umweltbilanz mitgezählt, ohne eine ökologische Grösse zu nennen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Verlagerung des Ausbaudrucks auf offene Landschaften, Landwirtschaftsland und Alpenraum · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Endkundenpreis setzt sich aus Energie, Netznutzung, Abgaben und Gemeindeabgaben zusammen; die Energiekomponente folgt weitgehend den europäischen Grosshandelspreisen. Der Eintrag leitet aus einer im Schweizer Mix kleinen Erzeugungsmenge einen Preiseffekt ab, ohne die Grössenordnung an dieser Tarifstruktur zu spiegeln.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Winterimporte und Kostenfolgen für Ersatzkapazitäten · Gutachter 30.09.2026

AmbivalentMethodik

I7 beschreibt nur die Verlagerung innerhalb der Windenergie; die technologische Substitution ist ein anderer Kanal, der Kosten, Winterprofil und Umweltfolgen der Vorlage mitbestimmt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Ausweichen auf Photovoltaik, alpine Solaranlagen und Wasserkraft statt Wind · Gutachter 30.09.2026

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stützt

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Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 10.10.2026. Wie das Gutachten entsteht

Meinungen aus Podcasts, die auf diese Vorlage verweisen. Sie geben die Sicht der Sendung wieder.

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