Aussenwirtschaft & Handel
Wegfall der Durchfuhr: Folgen für Transit, Logistik und Zollfreilager
2. Ordnungteilweise quantifizierbar↓ sinktumkehrbarSpeditionen, Zollfreilager, Zwischenhändler, internationale Modeunternehmen mit Schweizer Lagern
Ein Durchfuhrverbot trifft nicht nur den Verkauf im Inland, sondern auch Ware, die die Schweiz nur passiert oder hier gelagert und von hier aus in Drittmärkte ausgeliefert wird. Betroffen wären Transit- und Lagergeschäft sowie Distributionszentren von Unternehmen, deren Sortimente Pelzanteile enthalten; diese könnten Lagerstandorte verlagern, ohne dass im Ausland weniger Pelz verkauft wird. Umgekehrt entfällt der Vorwurf, die Schweiz verdiene an einem Handel mit, den sie im Inland missbilligt. Die Grössenordnung ist über Transit- und Lagerstatistiken des BAZG teilweise abschätzbar.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 01.10.2026.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Liste erfasst nur den Absatzmarkt und den Vollzugsaufwand. Der Transit ist ein eigener, von der Durchfuhrregel direkt betroffener Wirtschaftskanal mit eigener Verlagerungslogik und fehlt bisher.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 01.10.2026
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Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
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