Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)'

Volksinitiative · Bund (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)'

Status
Zurückgezogen
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
–
Geschäft
25.059
Nr. der Bundeskanzlei
530
  1. Vorprüfung vomBBl 2022 1573
  2. Sammelbeginn
  3. Ablauf Sammelfrist
  4. Eingereicht am
  5. Zustandegekommen amBBl 2024 393
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2025 1791
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2025 1790
  8. Beschluss des ParlamentsBBl 2026 2713
  9. Bedingter RückzugBBl 2026 2758

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme4

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Kerneffekt der Initiative fehlt in der Liste vollständig; ohne ihn ist die Vorlage nicht beurteilbar. Wichtig ist, die Wirkung auf den Absatzmarkt von der (unsicheren) Wirkung auf die Tierzahlen im Ausland zu trennen.

2 Belege, von schwur.ch geprüft · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 23.09.2026

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stützt

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Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Baseline «Nein = Gegenvorschlag» ist selbst unsicher: Der indirekte Gegenvorschlag ist im Parlament noch nicht abschliessend beraten, untersteht dem fakultativen Referendum und kann in der Detailberatung abgeschwächt werden. Ein Nein garantiert deshalb kein bestimmtes Schutzniveau, während ein Verfassungsauftrag den Gesetzgeber bindet. Der Eintrag sollte diese Unsicherheit der Vergleichsgrundlage ausdrücklich benennen, statt den Gegenvorschlag als gesetzten Zustand zu behandeln.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Ausgang des indirekten Gegenvorschlags: Rückzugsdynamik und Verhältnis von Initiative und Gesetzesweg · Gutachter 01.10.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Aufwand lässt sich risikobasiert begrenzen: Nachweispflichten können auf Sendungen oberhalb einer Wertgrenze und auf einschlägige Tarifpositionen konzentriert werden, die Kosten fallen primär bei den Importeuren an und sind über Gebühren abgeltbar, nicht zwingend beim Bundeshaushalt. Der Eintrag präsentiert den Vollzug als Systemproblem, obwohl die Botschaft die Kontrolle ausdrücklich der bestehenden BLV-Struktur der Pelzdeklaration zuweist.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 01.10.2026

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relativiert

Der Bund wird im Rahmen von Kontrollen im Inland und an den Grenzen überprüfen, ob dieser Nachweis vorliegt. Widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte werden aus dem Verkehr gezogen und fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Wirkung ist zu eng gefasst: Die Initiative zielt nach der Botschaft nicht nur auf die Einfuhr, sondern auch auf Durchfuhr und Handel. Damit entfällt auch die Rolle der Schweiz als Transit- und Zwischenhandelsplatz für solche Ware, was über den blossen Inlandabsatz hinausgeht. Der Eintrag spricht nur vom «Schweizer Absatzmarkt» und unterschätzt die Reichweite.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 01.10.2026

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relativiert

Mit diesem will er die Ein- und Durchfuhr von mit tierquälerischen Methoden erzeugten Pelzen und Pelzprodukten sowie den Handel damit verbieten.

Spricht gegen Annahme8

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Vollzug ist der zentrale Streitpunkt bei prozessbezogenen Importverboten und fehlt in der Liste. Ohne ihn erscheint die Vorlage kostenneutral, was sie nicht ist.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 23.09.2026

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stützt

Der Vollzug des Handelsverbots soll - wie auch das Ein- und Durchfuhrverbot - durch den Bund erfolgen. Solange der Vollzug der Pelzdeklarationsverordnung durch den Bund erfolgt, sollen auch die Kontrollen des Handelsverbots durch das BLV vollzogen werden.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die offenen Punkte werden aufgezählt, aber nicht gewichtet. Gerade Kleinsendungen aus dem Onlinehandel und der Reisendenverkehr sind mengenmässig bedeutsam und praktisch kaum auf Haltungsbedingungen prüfbar; ein Nachweisregime trifft damit vor allem die regulären Schweizer Importeure, während Direktbestellungen ins Ausland ausweichen. Der Aufwand konzentriert sich also dort, wo er die inländische Wirtschaft belastet, und greift dort nicht, wo die Umgehung stattfindet.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 26.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Titel «Signal an ausländische Produktionsbetriebe» unterstellt eine Wirkung, die der Beschrieb selbst als offen bezeichnet. Der Schweizer Anteil am Weltpelzhandel ist sehr klein; fällt er weg, ist die wahrscheinlichste Folge eine Umleitung der Ware nach Asien, ohne dass ein einziges Tier weniger gehalten wird. Belegt ist damit ein Absatzverlust in der Schweiz, nicht eine Tierwohlwirkung im Ausland.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 26.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag blendet aus, dass ein Verbot die Nachfrage nicht beseitigt, sondern verschiebt – zu Kunstpelz oder zu Bezugswegen ausserhalb des Schweizer Detailhandels. Solange dieser Substitutions- und Verlagerungspfad nicht mitgeführt wird, wird ein Absatzrückgang im Inland stillschweigend als Konsumrückgang gelesen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 26.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Kehrseite fehlt: Bei einem Ja müsste die eben erst beschlossene Gesetzesänderung auf den Verfassungstext hin überprüft und teilweise neu erlassen werden. Das kostet Jahre, in denen weder das alte noch ein neues Regime vollständig greift, und erzeugt für Importeure und Handel eine längere Phase unklarer Anforderungen. Der Eintrag nennt «Anpassungs- und Übergangsfragen», gewichtet den Zeitverlust aber nicht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Ausgang des indirekten Gegenvorschlags: Rückzugsdynamik und Verhältnis von Initiative und Gesetzesweg · Gutachter 01.10.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Kern der Vollzugsschwierigkeit wird nur angedeutet: Der Massstab ist die hypothetische Zulässigkeit der Haltungs- oder Fangmethode nach Schweizer Recht. Für Wildfang im Ausland (Fallenarten, Tötungsmethoden, Jagdsaison) gibt es im Schweizer Tierschutzrecht keinen direkt übertragbaren Massstab, weil es auf gehaltene Tiere zugeschnitten ist. Importeure müssten also einen Nachweis gegen ein Kriterium führen, das erst durch Verordnung geschaffen wird – mit Straf- und Beschlagnahmerisiko bei Fehlbeurteilung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 01.10.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag setzt Käfighaltung, Tellereisen und Ertränken als Sammelbild für «Pelz» und übergeht, dass ein Teil der Ware aus reguliertem Wildtiermanagement und aus Nebenprodukten der Jagd stammt (z. B. Fuchs, Marder, Nutria). Werden solche Felle pauschal erfasst, verliert das Verbot den Bezug zur konkreten Tierquälerei und trifft Nutzungen, die auch ohne Pelznachfrage stattfinden. Die Tierwohlwirkung wäre dort null, die Marktwirkung aber real.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 01.10.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste erfasst nur den Absatzmarkt und den Vollzugsaufwand. Der Transit ist ein eigener, von der Durchfuhrregel direkt betroffener Wirtschaftskanal mit eigener Verlagerungslogik und fehlt bisher.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Wegfall der Durchfuhr: Folgen für Transit, Logistik und Zollfreilager · Gutachter 01.10.2026

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stützt

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Ambivalent10

AmbivalentMethodik

Die Wirkung ist als «teilweise quantifizierbar» codiert, enthält aber keine einzige Grössenordnung. Nennbar wären das jährliche Pelzimportvolumen nach der Aussenhandelsstatistik des BAZG, die Zahl der betroffenen Zolltarifnummern sowie die vom Bundesrat in der Botschaft geschätzten Personalfolgen. Ohne eine solche Bezugsgrösse lässt sich nicht beurteilen, ob es um wenige Stellenprozente oder um einen neuen Kontrollbereich geht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Es fehlt die Baseline. Auch ohne Initiative bestehen Deklarationspflichten, deren Vollzugskontrollen das BLV bereits durchführt, und der indirekte Gegenvorschlag würde diese verschärfen. Der Mehraufwand ist daher gegenüber dem Gegenvorschlag-Szenario zu messen, nicht gegenüber einem Zustand ohne jede Pelzregulierung; sonst wird dem Verbot Aufwand zugerechnet, der ohnehin anfällt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Beleg trägt nicht: Das zweite Zitat ist der Bundesratsantrag auf Ablehnung der Initiative und stützt die Aussage nicht; das erste Zitat aus der Tierschutzverordnung ist ein Javascript-Hinweistext der Publikationsplattform und enthält keinen Normtext. Für die Kernaussage wären die einschlägigen Haltungsanforderungen der TSchV samt Anhängen zu zitieren.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Formulierung «verbietet die Pelztierhaltung faktisch» ist ungenau. Das Tierschutzrecht untersagt die Pelztierhaltung nicht ausdrücklich, sondern stellt Bewilligungs- und Haltungsanforderungen, die eine wirtschaftliche Farmhaltung in der Schweiz unattraktiv machen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Initiative Importe an eine hypothetische Schweizer Zulässigkeit knüpft – der Massstab muss präzise benannt sein.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Richtung und Geografie sind inkonsistent. Codiert ist DECREASE in der Dimension Tierwohl, gemeint ist aber ein Rückgang des Marktzugangs bei gleichzeitig erhofftem Anstieg des Tierwohls; und der betroffene Bestand liegt definitionsgemäss im Ausland, während die Geografie «CH» lautet. Sauberer wären zwei Einträge: Absatzmarkt (DECREASE, CH) und Tierwohl im Ausland (INCREASE, unsicher).

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 26.09.2026

AmbivalentMethodik

Ohne die Gegenvorschlag-Baseline werden Wirkungen des Verbots zugerechnet, die ohnehin eintreten; der Punkt ist neutral und für die Lesbarkeit der ganzen Liste zentral.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Ausgang des indirekten Gegenvorschlags: Rückzugsdynamik und Verhältnis von Initiative und Gesetzesweg · Gutachter 26.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» verabschiedet. Er empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor.

AmbivalentMethodik

Der Beschrieb gibt den Gegenvorschlag zu schwach wieder: Er spricht von «verschärften Deklarations- bzw. Einfuhrregeln», während die zitierte Medienmitteilung selbst mit «Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze» überschrieben ist und die Botschaft ein Ein-, Durch- und Handelsverbot auf Gesetzesstufe vorsieht. Damit wird die Differenz zwischen Ja und Nein grösser dargestellt, als sie nach den zitierten Quellen ist. Der Unterschied liegt eher in Normstufe, Ausnahmen und Tempo als im Grundsatz.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Ausgang des indirekten Gegenvorschlags: Rückzugsdynamik und Verhältnis von Initiative und Gesetzesweg · Gutachter 01.10.2026

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relativiert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» verabschiedet. Er empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor.

AmbivalentMethodik

Die Einordnung als eigenständige Wirkung ist fraglich: Der Punkt beschreibt den Vergleichsmassstab für alle übrigen Einträge, also einen Szenariorahmen, und nicht eine Folge der Vorlage. Entweder gehört er als Baseline-Hinweis vor die Liste, oder er muss auf eine fassbare institutionelle Folge zugespitzt werden (z. B. erneuter Gesetzgebungsgang, Rückzugsoption des Komitees). In der jetzigen Form ist die Codierung AMBIGUOUS/QUALITATIVE_ONLY folgerichtig, aber inhaltlich leer.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Ausgang des indirekten Gegenvorschlags: Rückzugsdynamik und Verhältnis von Initiative und Gesetzesweg · Gutachter 01.10.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag ist nur als INSTITUTIONAL codiert, obwohl er zwei verschiedene Lastenträger mischt: Personal- und Systemkosten beim Bund (fiskalisch) und Administrationskosten bei Unternehmen (wirtschaftlich). Konsistent wären zwei Einträge oder zumindest die Angabe, welcher Anteil beim Bundeshaushalt und welcher bei den Importeuren anfällt. Ohne diese Trennung bleibt offen, wer die Kosten trägt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 01.10.2026

AmbivalentMethodik

Die Liste vergleicht Verbot und Deklaration nur über den Vollzugsaufwand, nicht über den Informationsnutzen für Käuferinnen und Käufer. Dieser Kanal unterscheidet Initiative und Gegenvorschlag inhaltlich und fehlt bisher.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Verlust des Informationskanals: Verbot ersetzt Deklaration statt sie zu ergänzen · Gutachter 01.10.2026

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stützt

Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung)

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 11.10.2026. Wie das Gutachten entsteht

Weg durch die Räte: 25.059

Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.

Nationalrat

17.09.25D25.05917.09.25D25.05917.09.25G25.05902.10.26S25.05902.10.26S25.05902.10.26S25.059
RatJa106:85Nein59:127Ja183:9Ja156:33Ja139:52Ja120:70
GrüneNein 100Nein 100Ja 100Nein 100Ja 100Nein 100
SPNein 100Nein 100Ja 100Ja 88Ja 100Nein 100
GLPNein 100Nein 100Ja 100Ja 80Ja 100Ja 80
MitteJa 97Nein 97Ja 100Ja 97Ja 100Ja 97
FDPJa 96Ja 81Ja 100Ja 96Ja 96Ja 96
SVPJa 83gespaltenJa 86Ja 86Nein 79Ja 86

Kurswechsel Ja ↔ Nein zwischen Gesamt- und Schlussabstimmung: SVP 37.

Ständerat

15.09.26D25.05915.09.26D25.05915.09.26G25.05902.10.26S25.05902.10.26S25.059
RatNein15:28Nein2:40Ja43:1Ja32:11Ja43:2
GrüneNein 100Nein 100Ja 100Nein 100Ja 100
SPNein 100Nein 100Ja 100Nein 100Ja 100
GLP–Nein 100Ja 100Enth. 100Ja 100
MitteNein 71Nein 85Ja 100Ja 93Ja 100
FDPJa 83Nein 92Ja 100Ja 100Ja 100
SVPNein 83Nein 100Ja 86Ja 100Ja 71

Kurswechsel Ja ↔ Nein zwischen Gesamt- und Schlussabstimmung: SVP 1.

massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln

Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 09.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.

Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.

  1. Nationalrat

    Gesamtabstimmung

    183 Ja, 9 Nein, 0 Enthaltungen

  2. Ständerat

    Gesamtabstimmung

    43 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen

  3. Ständerat

    Schlussabstimmung

    32 Ja, 11 Nein, 2 Enthaltungen

  4. Ständerat

    Schlussabstimmung

    43 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen

  5. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    156 Ja, 33 Nein, 7 Enthaltungen

  6. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    139 Ja, 52 Nein, 5 Enthaltungen

  7. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    120 Ja, 70 Nein, 6 Enthaltungen

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