Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit' / Auswirkungen / Ausbau von Pflichtlagern: laufende Kosten, Kapitalbindung und Vernichtung abgelaufener Ware

Umsetzung & Rechtssicherheit

Ausbau von Pflichtlagern: laufende Kosten, Kapitalbindung und Vernichtung abgelaufener Ware

1. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarBund, Pflichtlagerhalter (Importeure, Grossisten), Spitäler und Apotheken mit Lagerpflichten

Das naheliegendste Umsetzungsinstrument eines Verfassungsauftrags zur Versorgungssicherheit ist die Ausweitung der Pflichtlagerhaltung auf mehr Wirkstoffe und längere Reichweiten. Das erzeugt dauerhafte Kosten: Kapitalbindung, Lager- und Kühlinfrastruktur, Rotationsverluste und Entsorgung abgelaufener Chargen. Finanziert werden Pflichtlager heute über Garantiefondsbeiträge, die in die Preise einfliessen; eine Ausweitung verschiebt den Betrag nach oben. Bei kurz haltbaren Produkten (Impfstoffe, Biologika, Infusionslösungen) ist die Vernichtungsquote systematisch höher, weshalb der Effekt je nach Produktgruppe stark variiert.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste nennt bisher weder Instrumente noch deren laufende Kosten. Pflichtlager sind der am besten etablierte und am ehesten bezifferbare Umsetzungspfad und fehlen vollständig; die bereits vermerkten Kosten- und Fiskalpunkte bleiben instrumentenlos.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 01.10.2026

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stützt

Im Rahmen der Pflichtlagerhaltung können die Branchen Garantiefonds zur Deckung der Lagerkosten und zur Absicherung gegen Preisrisiken bilden.

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Im Rahmen der Pflichtlagerhaltung können die Branchen Garantiefonds zur Deckung der Lagerkosten und zur Absicherung gegen Preisrisiken bilden.

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Informationen zur Pflichtlagerhaltung von Humanarzneimitteln und zur Finanzierung über Garantiefonds; Verordnung über die Pflichtlagerhaltung