Laut Bundesrat ist der Heimmarkt zu klein; die Unternehmen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis müssen exportieren können. Seit dem Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative ist das Schweizer Exportrecht laut Bundesrat strenger als jenes der EU-Staaten, was die Industrie gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteilige. Auch Einzelteile und Baugruppen fallen unter die Ausschlusskriterien. Die Abweichungskompetenz soll etwa erlauben, solche Lieferungen an Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten aufrechtzuerhalten, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt werden; ihr Nutzen kann laut Bundesrat je nach Fall marginal oder entscheidend sein. Die vom Parlament eingefügten Regeln zu Zulieferteilen (Art. 18 Abs. 2) und zu Ländern mit Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht (Art. 22a Abs. 2bis) betreffen ebenfalls Ausfuhren; die Botschaft behandelt sie nicht. EVP, SP und Grüne sahen in der Vernehmlassung in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsindustrie hinter der Änderung.
Einwände und Argumente des Gutachters · 3 · Letztes Gutachten 24.09.2026.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der wirtschaftliche Nutzen bleibt unbeziffert; die Botschaft selbst sagt, er könne «marginal oder entscheidend» sein. Die bewilligten Kriegsmaterialausfuhren machen nach der SECO-Jahresstatistik nur einen Bruchteil eines Prozents der schweizerischen Warenausfuhren aus. Der Eintrag codiert dennoch INCREASE, ohne eine Grössenordnung der Geschäfte zu nennen, die heute an den Ausschlusskriterien scheitern.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026
Belege anzeigen
widersprichtSchweizer Unternehmen haben 2025 gestützt auf Bewilligungen des SECO für CHF 948.2 Mio. Kriegsmaterial in 64 Länder exportiert. Dies entspricht ... einem Anteil von 0.21 Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Umsatzanteil unterschätzt die Wirkung: Wird ein Schweizer Zulieferer aus einer laufenden Serie herausgenommen, muss der Abnehmer eine zweite Quelle qualifizieren, was in der Rüstungsproduktion aufwendig und meist dauerhaft ist. Der Verlust wäre dann nicht auf die betroffene Lieferung beschränkt. Diese Pfadabhängigkeit fehlt im Eintrag (eigene Einschätzung).
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026
AmbivalentMethodik
Die Aussage, das Schweizer Recht sei strenger als jenes der EU-Staaten, ist eine Wertung aus der Botschaft und wird ungeprüft übernommen. Der Gemeinsame Standpunkt der EU kennt vergleichbare Kriterien, überlässt die Abwägung aber den Mitgliedstaaten; die Differenz liegt in der absoluten Formulierung, nicht im Schutzniveau der Kriterien. Der Eintrag sollte diese Präzisierung tragen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.