Änderung des Kriegsmaterialgesetzes / Auswirkungen / Rüstungsindustrie: Lieferungen an Partner bleiben auch in Konfliktfällen möglich

Rüstungsindustrie

Rüstungsindustrie: Lieferungen an Partner bleiben auch in Konfliktfällen möglich

1. Ordnungnur qualitativ↑ steigtumkehrbarRüstungs- und Zulieferunternehmen (sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis)

Laut Bundesrat ist der Heimmarkt zu klein; die Unternehmen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis müssen exportieren können. Seit dem Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative ist das Schweizer Exportrecht laut Bundesrat strenger als jenes der EU-Staaten, was die Industrie gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteilige. Auch Einzelteile und Baugruppen fallen unter die Ausschlusskriterien. Die Abweichungskompetenz soll etwa erlauben, solche Lieferungen an Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten aufrechtzuerhalten, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt werden; ihr Nutzen kann laut Bundesrat je nach Fall marginal oder entscheidend sein. Die vom Parlament eingefügten Regeln zu Zulieferteilen (Art. 18 Abs. 2) und zu Ländern mit Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht (Art. 22a Abs. 2bis) betreffen ebenfalls Ausfuhren; die Botschaft behandelt sie nicht. EVP, SP und Grüne sahen in der Vernehmlassung in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsindustrie hinter der Änderung.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der wirtschaftliche Nutzen bleibt unbeziffert; die Botschaft selbst sagt, er könne «marginal oder entscheidend» sein. Die bewilligten Kriegsmaterialausfuhren machen nach der SECO-Jahresstatistik nur einen Bruchteil eines Prozents der schweizerischen Warenausfuhren aus. Der Eintrag codiert dennoch INCREASE, ohne eine Grössenordnung der Geschäfte zu nennen, die heute an den Ausschlusskriterien scheitern.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

Belege anzeigen
widerspricht

Schweizer Unternehmen haben 2025 gestützt auf Bewilligungen des SECO für CHF 948.2 Mio. Kriegsmaterial in 64 Länder exportiert. Dies entspricht ... einem Anteil von 0.21 Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Umsatzanteil unterschätzt die Wirkung: Wird ein Schweizer Zulieferer aus einer laufenden Serie herausgenommen, muss der Abnehmer eine zweite Quelle qualifizieren, was in der Rüstungsproduktion aufwendig und meist dauerhaft ist. Der Verlust wäre dann nicht auf die betroffene Lieferung beschränkt. Diese Pfadabhängigkeit fehlt im Eintrag (eigene Einschätzung).

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Aussage, das Schweizer Recht sei strenger als jenes der EU-Staaten, ist eine Wertung aus der Botschaft und wird ungeprüft übernommen. Der Gemeinsame Standpunkt der EU kennt vergleichbare Kriterien, überlässt die Abwägung aber den Mitgliedstaaten; die Differenz liegt in der absoluten Formulierung, nicht im Schutzniveau der Kriterien. Der Eintrag sollte diese Präzisierung tragen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (9)

stützt

Absatz 2 Buchstabe a gilt nicht für Länder, für welche der Bundesrat gestützt auf die Artikel 15 Absatz 2, 16a Absatz 2 und 20 Absatz 3 Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht. Ausfuhrgesuche für diese Länder werden bewilligt, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- , neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung.

stützt

Seit der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Korrektur-Initiative ist der Rechtsrahmen der Schweiz im Bereich der Exportkontrolle strenger als derjenige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), wodurch die Schweizer Rüstungsindustrie im Verhältnis zur europäischen Konkurrenz benachteiligt wird.

stützt

Die Anwendung der Abweichungskompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, um im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zulieferbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, die Ausfuhr bestimmter Einzelteile und Baugruppen aufrechterhalten zu können.

stützt

Bei Einzelteilen und Baugruppen von Kriegsmaterial wird grundsätzlich auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichtet, wenn feststeht, dass es sich um eine Zulieferung im Rahmen einer internationalen Wertschöpfungskette handelt.

relativiert

Je nach Tragweite einer Situation, in der «ausserordentliche Umstände» vorliegen, kann der Nutzen der Abweichungskompetenz für die STIB der Schweiz von marginaler oder von entscheidender Bedeutung sein.

Kontext

Es sei darauf hingewiesen, dass nicht nur ganze Waffensysteme als Kriegsmaterial gelten, sondern es fallen auch Einzelteile und Baugruppen, die im Rahmen internationaler Wertschöpfungsketten an ausländische Unternehmen geliefert werden, unter die Ausschlusskriterien von Artikel 22a KMG.