Die Einschränkung auf die direkte Bundessteuer wiegt schwerer, als der Eintrag zeigt: Für die meisten Haushalte machen Kantons- und Gemeindesteuern den grösseren Teil der Einkommenssteuerbelastung aus. Eine allfällige Heiratsstrafe bliebe dort bestehen, während gleichzeitig die kantonale Harmonisierung faktisch auf die gemeinsame Besteuerung festgelegt würde.
Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Was schon heute gilt – und was die Initiative nicht berührt
Steuerbelastung von Ehepaaren
Was schon heute gilt – und was die Initiative nicht berührt
Heute werden die Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer noch zusammengerechnet – bis das am 8. März 2026 angenommene Gesetz über die Individualbesteuerung in Kraft tritt, spätestens 2032 –, und schon 1984 hielt das Bundesgericht fest, dass Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren nicht stärker belastet werden dürfen. Der Bundesrat verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, die Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen; die 2008 in Kraft getretenen Massnahmen haben sie nicht für alle Ehepaare beseitigt. Eine frühere Volksinitiative der damaligen CVP gegen die Heiratsstrafe lehnte das Volk 2016 trotz Ständemehr mit 50,8 Prozent ab; das Bundesgericht annullierte die Abstimmung 2019, nachdem die ESTV ihre Schätzung der betroffenen Zweiverdienerehepaare nach oben korrigiert hatte. Die Initiative gilt nur für die direkte Bundessteuer: Alle Kantone entlasten Ehepaare heute schon auf eigene Weise, doch die auf kantonaler Ebene teilweise noch bestehende Benachteiligung, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde laut Bundesrat nicht beseitigt. Internationale Verpflichtungen berührt die Initiative nicht.
Einwände und Argumente des Gutachters · 2 · Letztes Gutachten 28.09.2026.
Die Richtung NO_CHANGE verdeckt eine echte Änderung: Nach den Übergangsbestimmungen der Initiative würde die Besteuerung der Ehepaare zunächst auf Verordnungsstufe geregelt, wenn der Gesetzgeber nicht rechtzeitig handelt. Das ist gegenüber heute keine Fortführung des Bestehenden, sondern eine neue Rechtsquellenlage für einen Kernbereich des Steuerrechts.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.
Belege zur Auswirkung (10)
Die Ehe wird als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet und bildet in steuerlicher Hinsicht eine Einheit. Die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Eheleute werden unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet (sog. Faktorenaddition).
- Fragment#13 · Ziff. 2.3, Gesetzgebung von Bund und Kantonen
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
1984 hielt das Bundesgericht fest, dass der Steuergesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlasten muss und andererseits im Verhältnis zu unverheirateten Paaren nicht stärker belasten darf.
- Fragment#12 · Ziff. 2.2, Bundesgerichtliche Rechtsprechung
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Verfassungsbestimmung ist auf die direkte Bundessteuer beschränkt. Die auch auf kantonaler Ebene teilweise noch bestehende Benachteiligung von Ehepaaren, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde daher nicht beseitigt.
- Fragment#9 · Übersicht, Würdigung
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Initiative hat keinen Einfluss auf internationale Verpflichtungen der Schweiz.
- Fragment#58 · Ziff. 4.4, Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Das Bundesgesetz tritt bei einer Annahme spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann ein früheres Inkrafttreten bestimmen.
- Fragment#3 · Individualbesteuerung, Fragen und Antworten: Inkrafttreten
- Versionabgerufen 13.09.2026 · HTML · sha256 2e5a98…061e7994
- QuelleIndividualbesteuerung – Ergebnis der Volksabstimmung vom 8. März 2026 (EFD)
- HerausgeberEidgenössisches Finanzdepartement
Trotz diesen am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderungen konnte die Schlechterstellung gegenüber unverheirateten Paaren nicht für alle Ehepaare vollständig beseitigt werden.
- Fragment#19 · Ziff. 2.5, Bisherige Reformdiskussionen
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Am 28. Februar 2016 wurde die Volksinitiative trotz Ständemehr vom Volk mit 50,8 Prozent der Stimmen abgelehnt.
- Fragment#20 · Ziff. 2.5, Bisherige Reformdiskussionen (Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der damaligen CVP)
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Am 10. April 2019 annullierte das Bundesgericht die Volksabstimmung, nachdem die ESTV die Schätzung der von einer Höherbelastung betroffenen Zweiverdienerehepaare im Sinne eines Anstiegs korrigiert hatte.
- Fragment#21 · Ziff. 2.5, Bisherige Reformdiskussionen (Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der damaligen CVP)
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Der Bundesrat verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel der Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer.
- Fragment#37 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Alle kantonalen Steuergesetze enthalten Entlastungsmassnahmen für Ehepaare zur Korrektur der mit der Faktorenaddition verbundenen Höherbelastungen (Art. 11 Abs. 1 StHG).
- Fragment#14 · Ziff. 2.3, Gesetzgebung von Bund und Kantonen
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
