Die alternative Steuerberechnung senkt die Grenzbelastung des Zweiteinkommens genau bei jenen Paaren, bei denen die heutige Faktorenaddition am stärksten wirkt, und lässt zugleich Paaren mit ungleicher Aufteilung die Wahl des Pensums. Der Eintrag stellt die geringere Beschäftigungswirkung heraus, ohne den Punkt der Wahlfreiheit gleichwertig zu behandeln.
Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende – weniger als mit der Individualbesteuerung
Erwerbsanreize & Fachkräfte
Mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende – weniger als mit der Individualbesteuerung
Laut Bundesrat würde die alternative Steuerberechnung bei den geltenden Tarifen die Steuerbelastung auf dem Zweiteinkommen senken, wo sie zum Tragen kommt; die Erwerbsanreize für Zweitverdienende würden steigen. Die Beschäftigungseffekte wären aber geringer als bei einer Individualbesteuerung, weil das Zweiteinkommen bei den übrigen Ehepaaren höher belastet bliebe. Ein Vollsplitting hält der Bundesrat für die Erwerbsanreize für ungünstig. Allgemein seien die Erwerbsanreize bei gemeinsamer Besteuerung kleiner als bei einer Individualbesteuerung; die Gleichstellung von Frau und Mann werde weniger gefördert und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial weniger genutzt. Laut den Initiantinnen und Initianten lohnt es sich heute bei vielen Ehepaaren nicht, wenn beide arbeiten; die Initiative setze positive Arbeitsanreize, schaffe neue Jobs und steigere die Wertschöpfung.
Einwände und Argumente des Gutachters · 4 · Letztes Gutachten 28.09.2026.
Die Aussage der Initiantinnen, das Zweiteinkommen fliesse «fast ausnahmslos als Steuer an den Staat», wird unkommentiert wiedergegeben. Die Grenzbelastung bei der direkten Bundessteuer liegt auch im Spitzentarif bei maximal 11,5 Prozent; die hohen Grenzbelastungen entstehen aus dem Zusammenspiel mit Kantons-, Gemeindesteuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungstarifen, die die Initiative nicht berührt.
Belege anzeigen
Der Höchstsatz der dBSt für das Einkommen natürlicher Personen beträgt 11,5 % und für die Gewinne juristischer Personen 8,5 %.
- QuelleSteuersatz und Steuerfuss (Dossier Steuerinformationen), Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2026 · Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV / Schweizerische Steuerkonferenz
- Versionabgerufen 25.09.2026 · sha256 477381…91934d37
Der Eintrag wertet die Erwerbsanreize nur am Beschäftigungsvolumen. Das Argument der Initiantinnen und Initianten ist ein anderes: Kein Paar soll durch den Steuertarif zu einem bestimmten Pensumsmodell gedrängt werden, weder zum Doppelverdienst noch zur Alleinverdienerehe. Gemessen an Neutralität gegenüber der Arbeitsteilung im Haushalt fällt das Urteil anders aus als gemessen an Vollzeitäquivalenten; der Eintrag nennt nur den zweiten Massstab.
Die Gleichstellungsdimension ist zu knapp: Die hohe Grenzbelastung des Zweiteinkommens trifft überwiegend Frauen, und bei gemeinsamer Besteuerung bleibt der Steuersatz des Zweiteinkommens vom Einkommen der anderen Person abhängig. Das ist nicht nur ein «geringerer Beschäftigungseffekt», sondern ein Strukturmerkmal, das die Botschaft ausdrücklich als Nachteil für die Gleichstellung nennt.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.
Belege zur Auswirkung (7)
Bei einer Umsetzung gestützt auf die geltenden Tarife würde sie bei denjenigen Ehepaaren, bei denen die alternative Steuerberechnung zum Tragen kommt, zu einer Senkung der Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen führen. Die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener würden steigen.
- Fragment#52 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Ausserdem sind die Erwerbsanreize bei Einführung einer Individualbesteuerung höher als bei einer gemeinsamen Besteuerung. Grund dafür ist, dass bei einer Individualbesteuerung eine niedrigere Belastung auf eine Erhöhung des Zweiteinkommens anfällt. Das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial würde daher besser ausgeschöpft.
- Fragment#42 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Erwerbsanreize sind bei einer gemeinsamen Besteuerung im Vergleich zur Individualbesteuerung kleiner. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert. Die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials würden folglich nicht gleichermassen genutzt.
- Fragment#8 · Übersicht, Würdigung
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Die Beschäftigungseffekte sind jedoch geringer als bei einer Individualbesteuerung, weil bei denjenigen Ehepaaren, bei welchen die alternative Steuerberechnung nicht zum Tragen kommt, die Grenzsteuerbelastungen auf dem Zweiteinkommen höher bleiben als bei einer Individualbesteuerung.
- Fragment#53 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Ein Vollsplitting erweist sich in Bezug auf Erwerbsanreize vor diesem Hintergrund als ungünstig.
- Fragment#46 · Ziff. 4.2.2, Splitting-Modelle, Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Mit der Initiative sollen positive Arbeitsanreize gesetzt werden. Damit würden neue Jobs geschaffen und die Wertschöpfung in der Schweiz steige.
- Fragment#25 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative (Zielsetzungen der Initiantinnen und Initianten)
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
Bei vielen verheirateten Paaren lohne es sich nicht, wenn beide Eheleute arbeiten würden, weil das zweite Einkommen fast ausnahmslos als Steuer an den Staat fliesse. Das schwäche die Gleichberechtigung.
- Fragment#24 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative (Zielsetzungen der Initiantinnen und Initianten)
- Versionabgerufen 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
