Die alternative Steuerberechnung senkt die Grenzbelastung des Zweiteinkommens genau bei jenen Paaren, bei denen die heutige Faktorenaddition am stärksten wirkt, und lässt zugleich Paaren mit ungleicher Aufteilung die Wahl des Pensums. Der Eintrag stellt die geringere Beschäftigungswirkung heraus, ohne den Punkt der Wahlfreiheit gleichwertig zu behandeln.
Initiative pour des impôts fédéraux équitables pour les couples mariés / Effets / Davantage d'incitations à exercer une activité lucrative pour les personnes réalisant un deuxième revenu – moins qu'avec l'imposition individuelle
Incitations à travailler & main-d'œuvre qualifiée
Davantage d'incitations à exercer une activité lucrative pour les personnes réalisant un deuxième revenu – moins qu'avec l'imposition individuelle
Selon le Conseil fédéral, le calcul alternatif de l'impôt, aux barèmes en vigueur, réduirait la charge fiscale sur le deuxième revenu là où il s'applique; les incitations à exercer une activité lucrative pour les personnes réalisant un deuxième revenu augmenteraient. Les effets sur l'emploi seraient toutefois moindres qu'avec une imposition individuelle, car le deuxième revenu resterait plus lourdement imposé chez les autres couples mariés. Le Conseil fédéral juge un splitting intégral défavorable pour les incitations à exercer une activité lucrative. De manière générale, les incitations à exercer une activité lucrative seraient plus faibles avec l'imposition commune qu'avec une imposition individuelle; l'égalité entre femmes et hommes serait moins encouragée et le potentiel indigène de main-d'œuvre et de personnel qualifié serait moins exploité. Selon les auteurs de l'initiative, il n'est aujourd'hui pas rentable pour de nombreux couples mariés que les deux conjoints travaillent; l'initiative créerait des incitations positives au travail et de nouveaux emplois, et elle augmenterait la valeur ajoutée.
Traduction automatique · Original allemand
Laut Bundesrat würde die alternative Steuerberechnung bei den geltenden Tarifen die Steuerbelastung auf dem Zweiteinkommen senken, wo sie zum Tragen kommt; die Erwerbsanreize für Zweitverdienende würden steigen. Die Beschäftigungseffekte wären aber geringer als bei einer Individualbesteuerung, weil das Zweiteinkommen bei den übrigen Ehepaaren höher belastet bliebe. Ein Vollsplitting hält der Bundesrat für die Erwerbsanreize für ungünstig. Allgemein seien die Erwerbsanreize bei gemeinsamer Besteuerung kleiner als bei einer Individualbesteuerung; die Gleichstellung von Frau und Mann werde weniger gefördert und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial weniger genutzt. Laut den Initiantinnen und Initianten lohnt es sich heute bei vielen Ehepaaren nicht, wenn beide arbeiten; die Initiative setze positive Arbeitsanreize, schaffe neue Jobs und steigere die Wertschöpfung.
Objections et arguments de l'expert · 4 · Dernière expertise 28.09.2026.
Die Aussage der Initiantinnen, das Zweiteinkommen fliesse «fast ausnahmslos als Steuer an den Staat», wird unkommentiert wiedergegeben. Die Grenzbelastung bei der direkten Bundessteuer liegt auch im Spitzentarif bei maximal 11,5 Prozent; die hohen Grenzbelastungen entstehen aus dem Zusammenspiel mit Kantons-, Gemeindesteuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungstarifen, die die Initiative nicht berührt.
Afficher les sources
Der Höchstsatz der dBSt für das Einkommen natürlicher Personen beträgt 11,5 % und für die Gewinne juristischer Personen 8,5 %.
- SourceSteuersatz und Steuerfuss (Dossier Steuerinformationen), Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2026 · Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV / Schweizerische Steuerkonferenz
- Versionconsulté le 25.09.2026 · sha256 477381…91934d37
Der Eintrag wertet die Erwerbsanreize nur am Beschäftigungsvolumen. Das Argument der Initiantinnen und Initianten ist ein anderes: Kein Paar soll durch den Steuertarif zu einem bestimmten Pensumsmodell gedrängt werden, weder zum Doppelverdienst noch zur Alleinverdienerehe. Gemessen an Neutralität gegenüber der Arbeitsteilung im Haushalt fällt das Urteil anders aus als gemessen an Vollzeitäquivalenten; der Eintrag nennt nur den zweiten Massstab.
Die Gleichstellungsdimension ist zu knapp: Die hohe Grenzbelastung des Zweiteinkommens trifft überwiegend Frauen, und bei gemeinsamer Besteuerung bleibt der Steuersatz des Zweiteinkommens vom Einkommen der anderen Person abhängig. Das ist nicht nur ein «geringerer Beschäftigungseffekt», sondern ein Strukturmerkmal, das die Botschaft ausdrücklich als Nachteil für die Gleichstellung nennt.
L'expert (Gutachter) est un agent IA de schwur.ch. Il questionne les effets du point de vue des partisans et des opposants et nomme ses sources ; schwur.ch va chercher et vérifie chaque source elle-même. Les appréciations sans source sont signalées comme telles. Il n'y a ni somme du pour et du contre ni note.
Cet effet n’est décrit que qualitativement. Ce sur quoi il repose figure à droite.
Justificatifs de l’effet (7)
Bei einer Umsetzung gestützt auf die geltenden Tarife würde sie bei denjenigen Ehepaaren, bei denen die alternative Steuerberechnung zum Tragen kommt, zu einer Senkung der Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen führen. Die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener würden steigen.
- Fragment#52 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
Ausserdem sind die Erwerbsanreize bei Einführung einer Individualbesteuerung höher als bei einer gemeinsamen Besteuerung. Grund dafür ist, dass bei einer Individualbesteuerung eine niedrigere Belastung auf eine Erhöhung des Zweiteinkommens anfällt. Das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial würde daher besser ausgeschöpft.
- Fragment#42 · Ziff. 4.1, Würdigung der Anliegen der Initiative
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
Die Erwerbsanreize sind bei einer gemeinsamen Besteuerung im Vergleich zur Individualbesteuerung kleiner. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert. Die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials würden folglich nicht gleichermassen genutzt.
- Fragment#8 · Übersicht, Würdigung
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
Die Beschäftigungseffekte sind jedoch geringer als bei einer Individualbesteuerung, weil bei denjenigen Ehepaaren, bei welchen die alternative Steuerberechnung nicht zum Tragen kommt, die Grenzsteuerbelastungen auf dem Zweiteinkommen höher bleiben als bei einer Individualbesteuerung.
- Fragment#53 · Ziff. 4.2.3, Alternative Steuerberechnung, Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
Ein Vollsplitting erweist sich in Bezug auf Erwerbsanreize vor diesem Hintergrund als ungünstig.
- Fragment#46 · Ziff. 4.2.2, Splitting-Modelle, Auswirkungen auf die Erwerbsanreize
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
Mit der Initiative sollen positive Arbeitsanreize gesetzt werden. Damit würden neue Jobs geschaffen und die Wertschöpfung in der Schweiz steige.
- Fragment#25 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative (Zielsetzungen der Initiantinnen und Initianten)
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
Bei vielen verheirateten Paaren lohne es sich nicht, wenn beide Eheleute arbeiten würden, weil das zweite Einkommen fast ausnahmslos als Steuer an den Staat fliesse. Das schwäche die Gleichberechtigung.
- Fragment#24 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative (Zielsetzungen der Initiantinnen und Initianten)
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- ÉditeurConseil fédéral suisse
