Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende – weniger als mit der Individualbesteuerung

Erwerbsanreize & Fachkräfte

Mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende – weniger als mit der Individualbesteuerung

2. Ordnungnur qualitativ↑ steigtumkehrbarZweitverdienerinnen und Zweitverdiener, Arbeitsmarkt

Laut Bundesrat würde die alternative Steuerberechnung bei den geltenden Tarifen die Steuerbelastung auf dem Zweiteinkommen senken, wo sie zum Tragen kommt; die Erwerbsanreize für Zweitverdienende würden steigen. Die Beschäftigungseffekte wären aber geringer als bei einer Individualbesteuerung, weil das Zweiteinkommen bei den übrigen Ehepaaren höher belastet bliebe. Ein Vollsplitting hält der Bundesrat für die Erwerbsanreize für ungünstig. Allgemein seien die Erwerbsanreize bei gemeinsamer Besteuerung kleiner als bei einer Individualbesteuerung; die Gleichstellung von Frau und Mann werde weniger gefördert und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial weniger genutzt. Laut den Initiantinnen und Initianten lohnt es sich heute bei vielen Ehepaaren nicht, wenn beide arbeiten; die Initiative setze positive Arbeitsanreize, schaffe neue Jobs und steigere die Wertschöpfung.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die alternative Steuerberechnung senkt die Grenzbelastung des Zweiteinkommens genau bei jenen Paaren, bei denen die heutige Faktorenaddition am stärksten wirkt, und lässt zugleich Paaren mit ungleicher Aufteilung die Wahl des Pensums. Der Eintrag stellt die geringere Beschäftigungswirkung heraus, ohne den Punkt der Wahlfreiheit gleichwertig zu behandeln.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Aussage der Initiantinnen, das Zweiteinkommen fliesse «fast ausnahmslos als Steuer an den Staat», wird unkommentiert wiedergegeben. Die Grenzbelastung bei der direkten Bundessteuer liegt auch im Spitzentarif bei maximal 11,5 Prozent; die hohen Grenzbelastungen entstehen aus dem Zusammenspiel mit Kantons-, Gemeindesteuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungstarifen, die die Initiative nicht berührt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

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widerspricht

Der Höchstsatz der dBSt für das Einkommen natürlicher Personen beträgt 11,5 % und für die Gewinne juristischer Personen 8,5 %.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag wertet die Erwerbsanreize nur am Beschäftigungsvolumen. Das Argument der Initiantinnen und Initianten ist ein anderes: Kein Paar soll durch den Steuertarif zu einem bestimmten Pensumsmodell gedrängt werden, weder zum Doppelverdienst noch zur Alleinverdienerehe. Gemessen an Neutralität gegenüber der Arbeitsteilung im Haushalt fällt das Urteil anders aus als gemessen an Vollzeitäquivalenten; der Eintrag nennt nur den zweiten Massstab.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 28.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Gleichstellungsdimension ist zu knapp: Die hohe Grenzbelastung des Zweiteinkommens trifft überwiegend Frauen, und bei gemeinsamer Besteuerung bleibt der Steuersatz des Zweiteinkommens vom Einkommen der anderen Person abhängig. Das ist nicht nur ein «geringerer Beschäftigungseffekt», sondern ein Strukturmerkmal, das die Botschaft ausdrücklich als Nachteil für die Gleichstellung nennt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 28.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (7)

stützt

Bei einer Umsetzung gestützt auf die geltenden Tarife würde sie bei denjenigen Ehepaaren, bei denen die alternative Steuerberechnung zum Tragen kommt, zu einer Senkung der Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen führen. Die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener würden steigen.

relativiert

Ausserdem sind die Erwerbsanreize bei Einführung einer Individualbesteuerung höher als bei einer gemeinsamen Besteuerung. Grund dafür ist, dass bei einer Individualbesteuerung eine niedrigere Belastung auf eine Erhöhung des Zweiteinkommens anfällt. Das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial würde daher besser ausgeschöpft.

relativiert

Die Erwerbsanreize sind bei einer gemeinsamen Besteuerung im Vergleich zur Individualbesteuerung kleiner. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert. Die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials würden folglich nicht gleichermassen genutzt.

relativiert

Die Beschäftigungseffekte sind jedoch geringer als bei einer Individualbesteuerung, weil bei denjenigen Ehepaaren, bei welchen die alternative Steuerberechnung nicht zum Tragen kommt, die Grenzsteuerbelastungen auf dem Zweiteinkommen höher bleiben als bei einer Individualbesteuerung.

Kontext

Mit der Initiative sollen positive Arbeitsanreize gesetzt werden. Damit würden neue Jobs geschaffen und die Wertschöpfung in der Schweiz steige.

Kontext

Bei vielen verheirateten Paaren lohne es sich nicht, wenn beide Eheleute arbeiten würden, weil das zweite Einkommen fast ausnahmslos als Steuer an den Staat fliesse. Das schwäche die Gleichberechtigung.