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Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)' / Impacts / Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung

Umsetzung & Rechtssicherheit

Verfassungsrang für ein sektorielles Bauverbot – Einschränkung der Interessenabwägung

directqualitative only↑ risespartly reversibleBund, Kantone, Planungsbehörden, Gerichte

Das Waldgesetz kennt heute ein Rodungsverbot mit Ausnahmebewilligung, also eine Abwägung im Einzelfall. Ein absolutes Verbot auf Verfassungsstufe ersetzt diese Abwägung durch eine starre Regel: gut gelegene, wenig konfliktträchtige Waldstandorte sind ebenso ausgeschlossen wie problematische. Umgekehrt schafft eine starre Regel Planungssicherheit und verkürzt Verfahren, weil Standorttypen von vornherein wegfallen. Die Beurteilung setzt den genauen Initiativtext voraus, der hier nicht vorlag.

German only

MixedMethod

Die Frage, ob eine Einzelfallabwägung durch eine Verbotsnorm ersetzt wird, prägt alle übrigen Wirkungen und gehört als eigener institutioneller Posten auf die Liste.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 22.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Darstellung unterstellt eine offene Abwägung. Seit der Einstufung von Anlagen erneuerbarer Energien als Vorhaben von nationalem Interesse und den Beschleunigungsbestimmungen hat sich das Gewicht in der Praxis zugunsten des Ausbaus verschoben. Aus Sicht der Befürworter stellt die feste Regel ein Gegengewicht her, statt eine funktionierende Einzelfallprüfung zu ersetzen.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Nicht erwähnt ist der föderale Verlust: Standortentscheide liegen heute bei Kantonen und Gemeinden, die je nach Topografie unterschiedlich entscheiden können. Eine Bundesverfassungsnorm nimmt Kantonen mit hohem Waldanteil – etwa im Jura – diesen Spielraum vollständig, auch wo lokal Zustimmung besteht.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 25.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Ein sektorielles Bauverbot auf Verfassungsstufe ist kein Systembruch: Die Bundesverfassung enthält mit dem Moor- und Moorlandschaftsschutz und mit der Zweitwohnungsbeschränkung bereits absolute, abwägungsfeste Bauverbote. Der Eintrag stellt die starre Regel als institutionelle Ausnahme dar, ohne diese bestehenden Vorbilder zu erwähnen.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 30.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die behauptete Verfahrensverkürzung ist nicht gesichert. Eine Verfassungsnorm, die an den Begriff «Wald» anknüpft, erzeugt neue Streitfragen zu Waldrändern, Waldabstand, Einwuchsflächen und Waldfeststellungsverfahren nach Waldgesetz. Kürzere Verfahren entstehen nur, wo die Abgrenzung unstrittig ist – im windhöffigen Jura ist gerade das häufig nicht der Fall.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 30.09.2026

MixedMethod

Der Eintrag bündelt zwei gegenläufige Wirkungen – Verlust der Einzelfallabwägung und Gewinn an Planungssicherheit – unter einer einzigen Richtung INCREASE. Damit ist nicht erkennbar, was zunimmt. Entweder zwei Posten oder die Richtung AMBIGUOUS wären konsistenter mit der Kodierung der übrigen Einträge.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 30.09.2026

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.