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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)' / Impacts / Verhältnis zur seit 2024 geltenden Deklarationspflicht als Referenzszenario

Diet & consumption

Verhältnis zur seit 2024 geltenden Deklarationspflicht als Referenzszenario

directpartly quantifiabledirection unclearreversibleKonsumentinnen und Konsumenten, Handel, Behörden

Seit 1. Juli 2024 müssen Lebensmittel aus in der Schweiz verbotener Tierproduktion – ausdrücklich auch Stopfleber – beim Verkauf deklariert werden. Jede Wirkungsschätzung eines Importverbots muss deshalb gegen dieses Referenzszenario gerechnet werden, nicht gegen die Lage vor 2024: Ein Teil des Nachfragerückgangs kann bereits durch die Kennzeichnung eintreten. Umgekehrt lautet der Einwand der Befürworter, dass eine Deklaration den Konsum nicht beendet. Ohne diese Baseline werden Nachfrage-, Umsatz- und Tierwohleffekte systematisch zu hoch oder zu tief angesetzt.

German only

MixedMethod

Eine falsche Nullvariante verzerrt alle übrigen Wirkungen; die bereits geltende Deklarationspflicht ist die entscheidende Vergleichsgrösse.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 22.09.2026

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supports

Dafür passt er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Deklarationspflicht wirkt am Verkaufspunkt, nicht in der Erzeugung: Sie informiert, verbietet aber nichts und lässt den Import unverändert zu. Solange keine Erhebung vorliegt, wie stark Deklarationshinweise die Nachfrage nach einem Luxus-Nischenprodukt tatsächlich senken, darf die Baseline nicht unterstellen, ein grosser Teil des Rückgangs sei schon ohne Verbot erreicht.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 26.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Baseline ist unvollständig: Die Initiative steht im Parlament, ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag (z.B. verschärfte oder ausgeweitete Deklaration, Gastronomiepflicht) ist Teil des realistischen Nein-Szenarios. Wird nur der Status quo der heutigen Deklaration als Vergleich genommen, erscheint der Zusatznutzen eines Importverbots grösser, als er gegenüber der wahrscheinlichen gesetzgeberischen Entwicklung wäre.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag lässt offen, auf welche Abgabeformen die Deklarationspflicht überhaupt greift. Für die Wirkung entscheidend ist, ob auch die offene Abgabe in Restaurants und der Online-Versandhandel erfasst sind; gerade dort wird Stopfleber konsumiert. Solange das nicht ausgewiesen ist, darf die Baseline nicht unterstellen, Konsumierende träfen ihre Entscheidung durchwegs informiert.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 01.10.2026

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qualifies

1 / 114 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2025) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 12 Absätze 3 und 4, 14 Absatz 2 Buchstabe b, 36 Absätze 3 und 4, 37 Absätze 3 und 4, 38 Absatz 1, 39 A

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

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Evidence for the impact (1)

supports

Dafür passt er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Verordnung des Bundes über die Deklaration für Lebensmittel aus in der Schweiz verbotener Tierproduktion, in Kraft seit 1. Juli 2024; Medienmitteilung und Erläuterungen des BLV