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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit' / Impacts / Vereinbarkeit mit Handels- und Beschaffungsrecht bei Bevorzugung inländischer Produktion

Aussenwirtschaft & Handel

Vereinbarkeit mit Handels- und Beschaffungsrecht bei Bevorzugung inländischer Produktion

systemicqualitative onlydirection unclearpartly reversibleBund als Beschaffer, Importeure, Handelspartner

Wird die Inlandproduktion über Beschaffungsvorgaben, Subventionen oder Herkunftskriterien gefördert, stellen sich Fragen zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und zu Subventionsdisziplinen sowie zum Verhältnis zu bestehenden Abkommen. Das kann den Spielraum für eine Bevorzugung einheimischer Anbieter begrenzen oder zu Anpassungen bei der Ausgestaltung zwingen; umgekehrt bestehen anerkannte Ausnahmen für Gesundheitsschutz und Krisenvorsorge.

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Speaks against acceptingOpponents' view

Die bereits vermerkte Auslandsdimension betrifft Importabhängigkeit; die handels- und beschaffungsrechtlichen Schranken einer «Buy Swiss»-Umsetzung sind davon getrennt und bisher nicht abgebildet.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 26.09.2026

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MixedMethod

Der Beleg ist unbrauchbar: Zitiert wird der Javascript-Hinweistext der Fedlex-Website, nicht eine Bestimmung des Beschaffungsgesetzes. Für die behauptete Schranke müssten die einschlägigen Normen genannt werden – insbesondere die Gleichbehandlungs- und Staatsvertragsregeln des BöB sowie das WTO-Beschaffungsübereinkommen – und für die erwähnten Ausnahmen die entsprechenden Ausnahmeklauseln.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 01.10.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Die Schweiz betreibt seit Jahrzehnten Pflichtlager für lebenswichtige Arzneimittel gestützt auf das Landesversorgungsgesetz, ohne dass dies handelsrechtlich beanstandet worden wäre. Krisenvorsorge, Lagerhaltung, Meldepflichten und Produktionsverträge sind deshalb nicht per se mit dem Beschaffungs- und Handelsrecht in Konflikt; die rechtliche Schranke greift erst bei einer eigentlichen Herkunftsbevorzugung im staatlichen Einkauf.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 01.10.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Die Beschreibung bleibt bei der Rechtsfrage stehen und nennt die praktische Folge nicht: Im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich ist die Schweiz auf gegenseitige Anerkennung und reibungslose Importe angewiesen. Eine Inlandbevorzugung kann Gegenmassnahmen oder eine härtere Haltung der Partner provozieren, wodurch die Versorgung in der Breite unsicherer würde, als sie durch die geförderte Eigenproduktion sicherer wird.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 01.10.2026

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.

Evidence for the impact (1)

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WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA); Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen